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Gleichstellung von Lehrkräften und übrigen Gemeindeangestellten verlangt

22. März 2021

Die Mitte-Fraktion reicht an der morgigen Sitzung des Grossen Rates eine dringliche Motion zur Beseitigung einer durch die Aufhebung der Schulpflegen entstandenen Unvereinbarkeit zwischen dem Gemeinderatsmandat und der Tätigkeit als Lehrperson in der gleichen Gemeinde ein. Mit der Dringlichkeit dieser Motion soll per 1. Januar 2022 die Möglichkeit geschaffen werden, dass Lehrpersonen, welche von einer Gemeinde mit einem Pensum bis zu 20 % angestellt sind, trotzdem in der gleichen Gemeinde im Gemeinderat Einsitz nehmen können. Diese Gesetzesänderung käme einer Gleichbehandlung der Gemeindeangestellten mit einem Pensum bis zu 20% gleich, für welche bereits heute Ausnahmeregelungen gelten.

Die Aargauer Stimmbevölkerung hat am 27. September 2020 der Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule und der Aufhebung der Schulpflegen zugestimmt. Mit den durch die Volksabstimmung erfolgten Anpassungen an der Kantonsverfassung und am Schulgesetz werden die Gemeinderäte zur neuen «Schulbehörde», denn sie ersetzen die bisherigen Schulpflegen. Die neuen Führungsstrukturen treten auf den 1. Januar 2022 in Kraft.

Problematik der Unvereinbarkeit nie thematisiert
Die Problematik der Unvereinbarkeit des Gemeinderatsmandates mit der Tätigkeit als Lehrperson in der gleichen Gemeinde war in der gesamten parlamentarischen Beratung und während des Abstimmungskampfs zur Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule kein Thema (auch nicht in den Botschaften des Regierungsrates zur 1. und 2. Lesung). Die Mitte-Fraktion verlangt, dass im Unvereinbarkeitsgesetz (UG) § 7 Absatz 4 (Unvereinbarkeit zwischen einer Lehrperson und einem Mitglied der unmittelbar vorgesetzten Schulbehörde) der Regelung in § 5 Absatz 2 (Vereinbarkeit zwischen dem Amt einer Gemeinderätin respektive eines Gemeinderates und einem Arbeitsverhältnis eines Mitarbeitenden der Gemeinde mit einem Pensum bis zu 20%) angepasst wird. „Die Dringlichkeit dieser Motion erklärt sich von selbst. Diese ist notwendig, um eine gleichzeitige Inkraftsetzung der Revision des UG und der neuen Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule zu ermöglichen,“ so Grossrat Harry Lütolf.

Grundlose Ungleichbehandlung von Lehrpersonen und Gemeindeangestellten
Gemäss dem aktuellen Gesetzten darf ab dem 1. Januar 2022 eine Lehrperson, welche von der Gemeinde  mit einem Pensum bis zu 20 % angestellt ist, nicht mehr gleichzeitig in der gleichen Gemeinde im Gemeinderat Einsitz nehmen. Die Lehrperson muss also zwischen Gemeinderatsamt und Lehrtätigkeit entscheiden. Dies bildet eine Ungleichheit zu anderen Gemeindeangestellten, bei welchen § 5 Absatz 2 des Unvereinbarkeitsgesetzes, eine Ausnahme vorsieht. Diese dürfen bei einem Pensum bis zu 20 % für den Gemeinderat kandidieren. Fraktionspräsident Alfons Paul Kaufmann: „Für die Mitte Aargau gibt es keinen plausiblen Grund, warum künftig Lehrpersonen mit einem Pensum bis zu 20 % anders behandelt werden als andere Mitarbeitende der gleichen Gemeinde, welche ebenfalls mit einem Pensum bis zu 20 % angestellt sind. Daher fordert Die Mitte-Fraktion mit der dringlichen Motion, diese Ungleichbehandlung bis zum 1. Januar 2022 im Gesetz  anzupassen. Damit ermöglichen wir allen Lehrpersonen, welche im Moment in dieser Situation sind oder eventuell beruflich noch in diese Situation kommen, gleichwohl an den Kommunalwahlen 2021 teilzunehmen.“

Die Mitte Aargau ist überzeugt, dass es auf Kommunalebene durchaus von Vorteil sein kann,  wenn bildungsaffine Kandidierende in die Gemeinde- und Stadträte gewählt werden. „Denn Bildung ist unser höchstes Gut,“ so Fraktionspräsident Alfons Paul Kaufmann.

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