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Gleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler von öffentlichen und privaten Bezirksschulen bei den Übertritten in die Mittelschulen

8. März 2018

Interpellation Marianne Binder-Keller, CVP, Baden, und Michael Wetzel, CVP, Ennetbaden, vom 6. März 2018 betreffend Gleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler von öffentlichen und privaten Bezirksschulen bei den Übertritten in die Mittelschulen

Text und Begründung:
Die privaten Bezirksschulen im Kanton Aargau entsprechen einem Bedürfnis. Unter anderem bieten sie Schülerinnen und Schülern, welche aus unterschiedlichen, oft medizinischen Gründen kurz- oder längerfristig aus dem öffentlichen Schulsystem fallen, eine Bildungsstätte und ein Betreuungsangebot. Die privaten Bezirksschulen sind anerkannt und leisten eine qualitativ hochstehende Arbeit. Diese lässt sich an den Biografien der ehemaligen Schülerinnen und Schülern (SuS) an den Mittelschu-len und Berufsmittelschulen ablesen, ebenso an der Tatsache, dass die Übertrittsempfehlungen privater Bezirksschulen an die öffentlichen akzeptiert werden und die Eingliederungen erfolgreich verlaufen und nicht zuletzt auch daran, dass es sich eine private Bezirksschule kaum leisten kann, schlechten Unterricht anzubieten. Nichtsdestotrotz werden SuS von privaten Bezirksschulen gegen-über den öffentlichen ungleich behandelt, wenn es um die Aufnahmebedingungen an die Mittelschulen und Berufsmittelschulen geht. Seit dem Schuljahr 2016/2017 werden die SuS der öffentlichen Bezirksschulen bei entsprechendem Notendurchschnitt prüfungsfrei aufgenommen. Das gilt für die Absolventinnen und Absolventen der privaten nicht. Während die einen SuS während des letzten Schuljahres ihre Leistungen während einer längeren Zeitspanne unter Beweis stellen können, ent-scheiden bei denjenigen der privaten zwei einzelne Tage. Erfahrungsgemäss sind diese Prüfungen eher „Verhinderungsprüfungen“ als „Aufnahmeprüfungen“, wie man das ja auch von den Übertritten von der Primarschule an die Bezirksschule kannte, weshalb auch dort die Prüfungen abgeschafft wurden.

Wir richten deshalb zur Vertiefung einer parteiübergreifenden Motion betreffend prüfungsfreie Über-tritten von privaten Bezirksschulen an Mittelschulen folgende Fragen an den Regierungsrat:

  1. Weshalb werden SuS von offiziell zugelassenen privaten Bezirksschulen anders behandelt als diejenigen öffentlicher Schulen beim Übertritt in eine Mittelschule oder eine Berufsmittelschule?
  2. Weshalb wird SuS, die aus dem Ausland in den Kanton Aargau kommen, im Unterschied zu den SuS privater Bezirksschulen die Möglichkeit geboten, sich an eine Mittelschule oder Berufsmittelschule anzumelden, mittels Einzellösung aufgenommen zu werden und sich während einer Pro-bezeit zu bewähren, ohne dass sie eine Aufnahmeprüfung absolvieren müssen? Wird somit nicht eine weitere Ungleichheit geschaffen?
  3. Weshalb können offiziell zugelassene Bezirksschulen nicht analog zu den öffentlichen Schulen ein Controlling verlangen bezüglich der Qualität des Unterrichtes und der Bewertung der schulischen Leistungen, um dann ebenfalls Empfehlungen abzugeben für den prüfungsfreien Übertritt? Erfüllt das Lehrpersonal etwa nicht die gleichen Voraussetzungen wie das Lehrpersonal an öffentlichen Schulen?
  4. Weshalb hat der Regierungsrat ein grundlegendes Misstrauen privaten Bezirksschulen gegenüber, obwohl er sie doch erst nach einem aufwändigen Verfahren bewilligt?
  5. Sieht der Regierungsrat nicht einen Widerspruch darin, private Bezirksschulen zu bewilligen, ihre Empfehlungen für Übertritte bis zum 8. Schuljahr anzuerkennen, ihnen jedoch die Fähigkeit abzuerkennen, Empfehlungen für die Mittelschule abzugeben?
  6. Schafft es die öffentliche Schule mit ihren deutlich grösseren Klassen Kindern mit gewissen Lerneinschränkungen (Angst, Schulverweigerung, Mobbing oder Asperger) die gleichen Bildungschancen zu eröffnen und die gleiche Förderung zuteilwerden zu lassen wie den anderen Kindern? Müssen hier nicht fast zwingend Privatschulen einspringen?
  7. Wie erklärt der Regierungsrat den von ihm gemachten Unterschied zwischen „bewilligten“ und „anerkannten“ Bezirksschulen?

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