Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Gewässerrevitalisierungen

26. März 2015

Interpellation Regula Bachmann-Steiner, CVP, Magden, vom 24. März 2015 betreffend Gewässerrevitalisierungen

Text und Begründung:
Der Wasserkanton Aargau verfügt über ein Gewässernetz von rund 2900 km Länge. Die Hälfte davon ist eingedolt oder stark beeinträchtigt. Auch die Funktion der Gewässer als Wanderkorridore ist durch die 3600 Wanderhindernisse stark eingeschränkt. Mit der im Zuge des Sparprogramms vorgenommenen Reduktion der Gewässerrevitalisierung wurde der Nettoaufwand des Kantons reduziert. Statt etwa 5 Mio. Franken pro Jahr stehen 2,5 Mio. Franken (Kürzung des zweckgebundenen Anteils der Wasserzinsen von 10% auf 5 %) zur Verfügung. Die geplante Revitalisierung hätte nur zu 60 % umgesetzt werden“ können. Die Bundesvorgaben für die Gewässerrevitalisierung wären nicht erfüllt worden. In der strategischen Revitalisierungsplanung wurde von einer Zweckbindung von 5 % und jährlichen Einnahmen von 2.5 Mio. Franken ausgegangen. Jedoch vorbehältlich der Annahme der Leistungsanalyse in der Volksabstimmung.
Mit der Ablehnung des Sparpakets vom 8. März 2015 durch den Souverän stehen nun wieder 10 % der Wasserzinsen für Renaturierungen, Vernetzungen und die Aufwertungen der Gewässer zur Ver-fügung. Es ist möglich das geplante Programm umzusetzen und dieses sogar zu erweitern. Dies ist insbesondere auch deshalb sinnvoll, weil in der ersten Umsetzungsphase bis 2035 jene Gewässer profitiert hätten, bei denen das Kosten/Nutzen-Verhältnis besonders günstig ist. Die Renaturierung reduziert die Hochwassergefährdung, verbessert die Wasserqualität und fördert die Biodiversität. Im weiterhin stark wachsenden Aargau bilden naturnahe Gewässer einen wichtigen Ausgleich und dienen den Menschen als wertvolle Erholungsräume.

Ich bitte den Regierungsrat die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Wie hoch sind die Einnahmen durch den Wasserzins aktuell und wie sind die Prognosen für die nächsten Jahre?
2. Wie viel davon muss in den nächsten Jahren aufgrund der Zweckbindung im Wassernutzungsgesetz (WnG) für die Renaturierung, Vernetzung und ökologische Aufwertung der Gewässer verwendet werden?
3. Wie beabsichtigt der Regierungsrat die strategische Revitalisierungsplanung und den AFP aufgrund des Abstimmungsergebnisses vom 8. März 2015 anzupassen?
4. Plant der Regierungsrat die strategische Revitalisierungsplanung so anzupassen, dass der Vorgabe im Wassernutzungsgesetz (WnG) entsprochen und 10 % der Wasserzinse für Renaturierung, Vernetzung und ökologische Aufwertung der Gewässer verwendet wird?
5. Welche Beträge (Netto und Brutto) müssen in den AFP aufgenommen werden, damit die Ziele der strategischen Revitalisierungsplanung bis 2035 zu 100 % umgesetzt werden?
6. Wofür wurde bisher das Geld aus der Zweckbindung der Wasserzinsen eingesetzt, dass nicht für die strategische Revitalisierungsplanung verwendet wird?
7. Beabsichtigt der Regierungsrat Gelder aus der Zweckbindung der Wasserzinsen, welche nicht zur Umsetzung der Bundesvorgaben zur strategischen Revitalisierungsplanung benötigt werden, für andere ökologische Aufwertungen einzusetzen?

Engagiere dich