Gesundheitsgesetz nicht zeitgemäss
8. März 2024
Die Mitte ist alles andere als glücklich über das zur Vernehmlassung vorliegende Gesundheitsgesetz. Die Bundesvorgaben entstanden zu einer Zeit, als eine Kostenexplosion durch Überversorgung erwartet wurde. Dies ist heute nicht mehr der Fall.
Der Kanton Aargau läuft aktuell Gefahr, in eine massive Unterversorgung zu laufen.
Die Mitte bedauert, dass man die ganze Vorlage nicht zurück an den Bund senden kann. Die Umsetzung auf kantonaler Ebene ist eine grosse Herausforderung und durch Hürden geprägt. Die Befürchtung ist, dass es einmal mehr zu einer Ausweitung der Bürokratie kommt.
Der Mitte ist es aber wichtig, dass die Mechanismen für die Festlegung der Höchstzahlen von Seite Kanton transparent sind. Insbesondere müssen die Bedürfnisse der Praxis in die Berechnungen einbezogen werden. Eine öffentliche Vernehmlassung zu den konkreten Regelungen muss aus Sicht der Mitte möglich sein. Wenn nicht durch ein Gesetz, dann soll wenigstens der Inhalt der Verordnung vorliegen. Die Mitte erachtet es als heikel, wenn alle kritischen Entscheidungen auf Stufe Regierungsrat geregelt sind und kaum eine Mitsprache von aussen möglich ist.