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Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG)

8. Januar 2015

Die CVP fordert, dass die Umsetzung des Gesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung vollständig in den Lastenausgleich einfliesst. Dazu gehören auch die Zusatzstellen, die in den Gemeinden allenfalls geschaffen werden müssen.

Die CVP würdigt die Regelungen im KVG und damit auch das Einführungsgesetz KVG kritisch, da deren Umsetzungen gegen das Verursacherprinzip verstösst. Das ganze System verursacht somit weitere Kosten als nur die Übernahme der Verlustscheine.

Als positiv beurteilt die CVP die vom Regierungsrat geplanten Neuregelungen bei der Prämienverbilligung der Krankenkassenbeiträge. Explizit begrüsst die CVP, dass durch Steueroptimierungsmassnahmen in Zukunft kein Anspruch mehr erzielt werden kann.

Auch mit dem Ziel, Verlustscheinforderungen zu Lasten der Öffentlichen Hand zu vermeiden, ist die CVP einverstanden. Dafür braucht es seitens der Gemeinde- und Stadträte ein Verständnis für diese Zusammenhänge, und den Willen, eine nachhaltige Regelung zu fördern und auch zu finanzieren. Ein aktives Case Management muss von ausgebildetem Personal gemacht werden und ist eine Daueraufgabe. Die Neuregelung kann somit nicht mit den heutigen Aufgaben in den Gemeinden verglichen werden. Aus dieser Optik ist die Pensenberechnung für den Lastenausgleich zwischen Kanton und Gemeinden nicht korrekt. Denn die Verarbeitung der Prämienverbilligungsanträge wird in vielen Gemeinden durch Lehrlinge gemacht und fällt zeitlich auf maximal drei Monate. Wir stellen deshalb ausdrücklich in Frage, dass die von der Regierung ausgewiesenen Fall- und Pensums-Zahlen zum Case Management der Realität entsprechen.

Auch die Absicht der Regierung, wonach im Rahmen des Case Management behördlicher Zwang angewandt werden kann, zielt völlig ins Leere, denn eine Schuldenberatung kann nur dann funktionieren, wenn die betroffene Person diese Beratung auch selbst will. Ob das Case Management so wie geplant funktioniert, stellt deshalb die CVP in Frage.

Deshalb ist es aus Sicht der CVP zwingend, dass den Gemeinden keine detaillierten Vorschriften in ihrem Vorgehen gemacht werden. Sonst werden am Schluss die Umsetzungskosten höher als die angepeilten Einsparungen.

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