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Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG)

29. Juni 2017

Motion Edith Saner, CVP, Birmenstorf (Sprecherin), und Susanne Voser, CVP, Neuenhof, vom 27. Juni 2017 betreffend Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG)

Text:
Der Regierungsrat wird in Anwendung von § 45 Abs. 2 Geschäftsverkehrsgesetz (GVG) (SAR 152.200) beauftragt, die Änderungen unter § 6a (neu) und § 9 Abs. 2, welche in der 1. Beratung des Gesetzes über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht an der Grossratssitzung vom 9. Mai 2017 innerhalb der Detailberatung der Synopsen angenommen wurden, möglichst zeitnah und mit einer verkürzten Anhörung umzusetzen.

Begründung:
Am 9. Mai hat der Grosse Rat in einer ersten Lesung die regierungsrätliche Vorlage zum Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht vom 25. Januar 2017 samt den abweichenden Anträgen und Minderheitsanträgen der nichtständigen Kommission (NIKO) Revision KBüG beraten. Obwohl bei der Beratung dieser ersten Botschaft der Grosse Rat mehrheitlich verschiedenen Anträgen der vorberatenden Kommission, dem Regierungsrat und von Einzelvotanten zugestimmt hat, wurde der Entwurf in der Schlussabstimmung abgelehnt.
Der CVP ist es ein grosses Anliegen, dass zeitnah mit einer verkürzten Anhörungsfrist im Kanton Aargau aufgrund der geänderten Bundesbestimmungen eine revidierte kantonale Regelung vorliegt. Aus diesem Grunde beantragen wir mit dieser Motion, dass das Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht mit den erwähnten Änderungen, der Paragraphen 6a (neu) und 9 Absatz 2, umgesetzt werden.
Diese Punkte sollen vom Regierungsrat dringlich zur weiteren Bearbeitung aufgenommen und dem Rat unterbreitet werden.

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