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Forderung der Mitte erfüllt. Ungleichbehandlung von Lehrpersonen bezüglich Wahl in den Gemeinderat wird beseitigt.

16. Januar 2024

Lehrpersonen ist es seit der Abschaffung der Schulpflegen nicht mehr möglich, in ihrer Arbeitgebergemeinde als Gemeinderätin oder Gemeinderat tätig zu sein. Dies im Gegensatz zu den übrigen Gemeindeangestellten. Diese Ungleichbehandlung wird nun erfreulicherweise – in Umsetzung einer Motion der Mitte-Fraktion – beseitigt. Auch die Lockerung der Unvereinbarkeitsregelung zwischen Präsidium der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht und Gemeinderat befürwortet Die Mitte. Hingegen geht der Mitte die Streichung von § 7 Abs 1 UG (gleiche Person darf nicht gleichzeitig Mitglied von Schulbehörden sein, die einander unter- oder übergeordnet sind) zu weit.

Aufgrund der Abschaffung der Schulpflegen beziehungsweise Übertragung derer Funktionen auf den Gemeinderat ist es Lehrpersonen seit dem 1. Januar 2022 gemäss dem aktuell geltenden Wortlaut des Unvereinbarkeitsgesetzes untersagt, als Gemeinderätin oder Gemeinderat ihrer Arbeitgebergemeinde tätig zu sein. Dies im Gegensatz zu allen anderen Gemeindeangestellten, welche nur dann von der Amtsausübung ausgeschlossen sind, wenn ihr Pensum 20% übersteigt. Die Mitte begrüsst, dass diese Ungleichheit mit der vorgeschlagenen Teilrevision beseitigt wird und ortsansässige Lehrpersonen mit einem Teilpensum von bis zu 20% künftig wieder im Gemeinderat Einsitz nehmen können. Der Regierungsrat folgt damit vollumfänglich der von der Die Mitte Fraktion per 30. Juni 2021 eingereichten Motion 21.70 (Beseitigung einer durch die Aufhebung der Schulpflegen entstandenen Unvereinbarkeit zwischen dem Amt einer Gemeinderätin respektive eines Gemeinderats und der Tätigkeit als Lehrperson in der gleichen Gemeinde).

Weiter schlägt der Regierungsrat vor, die Unvereinbarkeitsregelung zwischen Präsidium der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht und Gemeinderat so zu lockern, dass diese nur noch für den nämlichen Wahlkreis gilt. Auch diese Änderungen begrüsst die Die Mitte Aargau sehr; war doch ein Mitglied unserer Partei aufgrund der per 1. April 2020 in Kraft gesetzten Revision des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) gezwungen, als Gemeinderätin zurückzutreten.

Zu weit geht der Die Mitte jedoch der Änderungsvorschlag, dass dieselben Personen neu gleichzeitig in diversen sich über- und untergeordneten Schulbehörden Einsitz haben können. Konkret hätte dies zur Folge, dass ein Mitglied des Erziehungsrats gleichzeitig im Schulrat des Bezirks und als Schulvorsteher im Gemeinderat tätig sein könnte. Dies macht aufgrund der unterschiedlichen Perspektiven und Interessen der jeweiligen Stufen (Kanton, Bezirk und Gemeinde) keinen Sinn bzw. schwächt die jeweiligen Gremien.

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