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Finanzierung des gestalterischen Vorkurses an der Schule für Gestaltung Aargau

27. Juni 2018

Motion Sabine Sutter-Suter, CVP, Lenzburg (Sprecherin), und Kathrin Scholl-Debrunner, SP, Lenzburg, vom 26. Juni 2018 betreffend Finanzierung des gestalterischen Vorkurses an der Schule für Gestaltung Aargau

Text:
Der Regierungsrat soll Lösungen aufzeigen für die Weiterfinanzierung des gestalterischen Vorkurses ab 2019. Bis eine gesamtschweizerische Klärung der Finanzierung erfolgt ist und in Kraft tritt, soll der gestalterische Vorkurs an der Schule für Gestaltung Aargau in der bisherigen Form vom Kanton subventioniert werden.

Begründung:
Die Kultur- und Kreativwirtschaft umfasst die Buch-, Film-, TV-/Radio- und Designwirtschaft und auch Zeitungsverlage, Werbung, darstellende Künste und die Gaming-Branche (online, https://www.zukunftsinstitutde/artikel/mtglossar/new-work-glossar/). Die Bruttowertschöpfung der Kreativwirtschaft liegt bei geschätzt 22,3 Mrd. CHF und einem Umsatz von 68,6 Mrd. CHF. Der Anteil an der Brutto-wertschöpfung der Schweiz liegt damit bei rund 3,9 %. (Weckerle, Ch. und Page, R., IN: Kreativwirt-schaftsbericht 2016, S. 8, Online: https://statistik.zh.ch). Das Potenzial im Zuge der Digitalisierung ist enorm.
Im Kanton Aargau macht die Kreativwirtschaft gemäss Recherche der Effingerhof AG, Brugg (Aus-gabe aargau einsA, 1/2018) rund 11 % aller Firmen aus und 5 % der Beschäftigten. Davon sind wiederum rund 22% der Beschäftigten in den Branchen Design, Werbung und Film tätig, welche unmittelbar auf kreativ-gestalterischen Nachwuchs angewiesen sind.
Die durchschnittliche Betriebsgrösse der Kreativwirtschaft in der Schweiz beträgt 3,85 Beschäftig-te/Betrieb bzw. 2,74 Vollzeitäquivalente/Betrieb. Damit sind die einzelnen Betriebe der Kreativwirtschaft im Vergleich zu den übrigen Wirtschaftsbranchen relativ klein (Kreativwirtschaftsbericht Schweiz 2016). Diese Kleinteiligkeit zeigt sich auch in der Anzahl der Teilverbände und deren Mitgliederanzahl. Die Kreativwirtschaft ist nicht als Ganzes und nur eine Minderheit der Betriebe in Verbänden organisiert.
Der Nachwuchs kann nicht alleine durch Absolvent/innen der Fachhochschulen aus den Bereichen Design und Film gestellt werden. Insbesondere die KMU-lastige Kreativwirtschaft im Kanton Aargau braucht auch zukünftig ausgewiesene Berufsleute mit gestalterischem Vorkurs, einer gestalterisch-technischen Berufslehre und (handwerklich-technischem) Produktions-Know-how sowie direkter Kundenerfahrung.
„Das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) steht über die Schweizerische Berufsbildungsämterkonferenz mit den anderen Kantonen in Kontakt. Die Sachlage präsentiert sich in anderen Kantonen ähnlich wie im Kanton Aargau. Das Ziel des Bildungssystems, das zwischen den Verbundpartnern erarbeitet worden ist, ist die nahtlose Anschlussfähigkeit der beruflichen Grundbildungen an die obligatorische Schulbildung ohne weitere Vorbedingungen.“ (Beantwortung Interpellation 17.265, betreffend gestalterischem Vorkurs an der Schule für Gestaltung Aargau). Dieses Ziel ist aber noch nicht erreicht. Dafür muss eine gesamtschweizerische Lösung gefunden werden.
Am 29. November 2016 beschloss der Grosse Rat des Kantons Aargau, dass der gestalterische Vorkurs an der Schule für Gestaltung Aargau (SfGA) vorübergehend bis zum Schuljahr 2019/20 weiterhin durch den Kanton finanziert werden soll. Bis zu Beginn des Schuljahres 2019/20 sei die Finanzierung des Vorkurses durch den Kanton Aargau auf die Organisationen der Arbeitswelt zu übertragen. Das BKS sei bei der Umsetzung in der Verantwortung.
Die Schulleitung der SfGA hat in Absprache mit dem Schulvorstand verschiedene Organisationen der Arbeitswelt kontaktiert (Swiss Graphic Designers SGD, Schweizer Grafiker Verband SGV, Poly-design 3D, Viscom, Verband Werbetechnik + Print). Dabei wurden sie um eine Stellungnahme zu ih-rer Bereitschaft gebeten, den gestalterischen Vorkurs finanziell mitzutragen. Die Organisationen der Arbeitswelt haben die Wichtigkeit des Vorkurses betont, die Übernahme finanzieller Verantwortung jedoch abgelehnt mit der Begründung,

  • dass die Finanzierung der Grundbildung, wozu auch die Vorkurse zählen, klar geregelt ist und den Kantonen obliegt (Viscom);
  • dass eine finanzielle Unterstützung einzelner Berufsschulen durch einen nationalen Verband nicht möglich ist, da sonst ein Ungleichgewicht unter den Regionen geschaffen würde (Viscom, SGD/SGV);
  • dass kein Bildungsfonds besteht, somit würde sich nicht die gesamte Kreativwirtschaft finanziell beteiligen, sondern nur einzelne Verbandsmitglieder, die bereits die Aufgaben der Berufsbildung ehrenamtlich übernehmen (SGD/SGV).

Die Finanzierung der gestalterischen Vorkurse durch die Kantone muss gesamtschweizerisch geregelt und vereinheitlicht werden. Würde der Kanton Aargau die Finanzierung ab Schuljahr 2019/20 beenden, wäre dies eine massive Benachteiligung der Kreativwirtschaft im Aargau gegenüber derer in Kantonen mit kantonal finanzierten Vorkursen wie Basel-Stadt, St. Gallen oder Zürich. Insbesondere mit Blick auf das Potenzial von Digitalisierung braucht die Kreativwirtschaft auch im Aargau kreativ-gestalterisch gebildeten Nachwuchs.
Dem Grossen Rat ist in Zwischenberichten der Stand der Abklärungen darzulegen. Ziel ist eine gesamtschweizerisch einheitliche Finanzierungslösung mit Beteiligung der Organisationen der Arbeits-welt. Bis diese einheitliche Lösung in Kraft tritt, soll der gestalterische Vorkurs an der Schule für Gestaltung Aargau in der bisherigen Form vom Kanton finanziell subventioniert werden.

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