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Erwerbs- und Bildungsintegration von anerkannten Flüchtlingen

20. Juni 2017

Interpellation Edith Saner, CVP, Birmenstorf (Sprecherin), Theres Lepori, CVP, Berikon, und Alfons Kaufmann, CVP, Wallbach, vom 20. Juni 2017 betreffend Erwerbs- und Bildungsintegration von anerkannten Flüchtlingen

Text und Begründung:
In den letzten 3 Jahren ist die Zahl der Schutzsuchenden in allen Kantonen angestiegen. Diese Personen kommen mehrheitlich aus Syrien, dem Irak und aus Staaten Afrikas. Die berufliche und arbeitsmarkttaugliche Integration dieser Menschen, die längerfristig in unserem Land bleiben, ist eine herausfordernde Aufgabe. Sie ist notwendig, um die finanzielle Selbstständigkeit und soziale Anerkennung dieser Personen zu erreichen.
Die Gründe, weshalb es für Flüchtlinge oder vorläufig Aufgenommene oft schwierig ist, im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen, sind vielfältig. Neben den fehlenden Sprachkenntnissen entsprechen oft die Ausbildung und die Tätigkeit, die sie im Herkunftsland erlernt oder ausgeübt haben, kaum den nötigen Anforderungen, um direkt in den Schweizer Arbeitsmarkt einzusteigen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) geht davon aus, dass rund 70 Prozent der Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen über ein Arbeitsmarktpotenzial verfügen, – das durch verschiedene Programme und Angebote ausgeschöpft werden könnte. Unter anderem hat der Bundesrat beschlossen, ein Pilotprogramm „Integrationsvorlehre“ zu starten, das als formale Ausschreibung im März 2017 an die Kantone durch das Staatssekretariat publiziert wurde.
Aufgrund der Tatsache, dass eine grössere Anzahl Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene länger oder sogar für immer in der Schweiz bleibt, wird der Regierungsrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche konkreten Massnahmen sind im Kanton Aargau zur erhöhten Bildungsbeteiligung von Migrantinnen und Migranten umgesetzt und welche Erfahrungen liegen vor? Was sind die grössten Hürden?
  2. Welche Bildungsangebote bestehen und wie sind die Rückmeldungen von Seite Bildungsinstitutionen und Arbeitgebern?
  3. Wird bezüglich der Teilnahme an Bildungsveranstaltungen ein Controlling gemacht und welche Auswirkungen hat es auf einzelne Personen, wenn sie den Veranstaltungen fernbleiben?
  4. Gibt es im Kanton Aargau ein Monitoring für die Bewirtschaftung der Berufsintegrationsangebote?
  5. Welche Kooperationsstrukturen gibt es mit den Berufsschulen und den Branchenverbänden? Werden diese durch den Kanton gefördert und unterstützt?
  6. Der Bundesrat will in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Organisationen der Arbeitswelt und Institutionen die berufliche Bildung und das Potenzial von Migrantinnen und Migranten besser ausschöpfen und die Sozialhilfeabhängigkeit senken. Wie geht der Kanton Aargau mit diesem vierjährigen Projekt „Integrationsvorlehre“ von Seite Bund vor, das im August 2018 starten sollte?

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