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Erleichtertes System für Steuererklärungen für nicht mehr erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner

7. März 2017

Interpellation CVP-Fraktion (Sprecherin Marianne Binder-Keller, Baden) vom 7. März 2017 betreffend ein erleichtertes System für Steuererklärungen für nicht mehr erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner

Text und Begründung:
Alle Personen, die Im Kanton Aargau wohnhaft sind, haben nach dem Erreichen der Volljährigkeit jährlich eine Steuererklärung einzureichen. Die Einwohnerinnen und Einwohner werden in der Folge gemäss ihren Vermögens- und Einkommensverhältnissen besteuert. Im Speziellen letztere sind bei erwerbstätigen Menschen Veränderungen unterworfen. Anders sind diese Veränderungen des steuerbaren Einkommens und Vermögens im Rentenalter. Ein Grossteil der Rentnerinnen und Rentner haben kein Erwerbseinkommen mehr, die Vermögensverhältnisse und auch die Abzüge sind stabil. Die Bezüge aus den Sozialversicherungen verändern sich ebenfalls nicht.

Das heisst: Im Rentenalter bleibt das jährliche Ausfüllen einer Steuererklärung obligatorisch, wenn sich

  1. die Vermögensverhältnisse geändert haben, (beispielsweise Erbschaften, Lotteriegewinne)
  2. die Einkommensverhältnisse geändert haben, (beispielsweise Aktienerträge, berufliche Tätigkeiten).

Ansonsten ist das Ausfüllen einer Steuererklärung fakultativ. Ändern sich die Abzugsmöglichkeiten (beispielsweise Krankenkassen, Aufwendungen für die Pflege von Angehörigen), entscheidet der Steuerzahler, ob es sich lohnt, neu veranlagt zu werden. Wer es vorzieht, auf eventuelle kleinere neue Abzüge zu verzichten und dafür keine Steuererklärung ausfüllen zu müssen, ist frei, dies zu tun.

Rentnerinnen und Rentner reichen folglich einmalig eine Steuererklärung ein und berufen sich in der Folge auf die entsprechende Veranlagung mittels einer eidesstattlichen Erklärung. Diese sagt aus, dass sich weder Einkommen noch Vermögen so verändert haben, dass eine neue Veranlagung nötig wird. (Das Vermögen wird in der Regel kleiner, weil die Rente oft nicht reicht.) Die Bandbreite der Veränderungen von Vermögen und Erwerb, welche keine neue Steuererklärung erfordern, wird festgelegt.

Eine solche Regelung senkt die administrativen und finanziellen Aufwendungen für Steuerzahlende im Rentenalter. Im Besonderen ist es gerade älteren Rentnerinnen und Rentnern beinahe unmöglich, in unserer digitalisierten Welt Steuerklärungen ohne fremde Hilfe auszufüllen. Das Steuersystem verlangt heute vom Steuerzahler, dass er die Grundlagen (Weisungen, Regelungen, Formulare) via Internet selbst herunterlädt, ausfüllt und dem Steueramt abgibt. Ist er nicht in der Lage dazu, muss er gegen Bezahlung (Treuhandbüros etc.) seine mangelnde Kompetenz wettmachen. Steuerversäumnisse werden gebüsst. Das heisst, Menschen werden gebüsst für die Unfähigkeit, einen Computer zu bedienen. Das ist weder sozial noch effizient.

Ein erleichtertes System für Steuererklärungen für nicht mehr erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner senkt zudem die Verwaltungskosten. Sowohl auf Gemeinde- und Kantonsebene ergeben sich personelle und finanzielle Einsparungen im grossen Umfang.

Wir fragen daher den Regierungsrat:

  1. Wäre er bereit, Rentnerinnen und Rentner von einer jährlichen Steuererklärung zu befreien und sie ohne deren eigenen Widerruf gleich zu veranlagen, wie dies im Vorjahr geschah? Rentnerinnen und Rentner füllen nur dann eine neue Steuererklärung aus, wenn sich die Vermögens- und Einkommensverhältnisse in dem Masse geändert haben, dass eine neue Steuererklärung obligatorisch wird, weil dem Staat ansonsten Abgaben entgingen. (Als Belege dienen AHV-Ausweis, Pensionsrentenausweis)
  2. Sieht der Regierungsrat die Möglichkeit, eine Quellensteuer zu erheben auf die Renten und auf diese Weise die Steuererklärung zu erlassen?
  3. Gemäss Statistischem Jahrbuch des Kantons Aargau sind knapp 20% (etwa 120‘000 Menschen) der Bevölkerung über 65 Jahre alt. Davon etwas mehr als 28‘000 über 80 und etwas mehr als 48‘000 Menschen über 70. Wie beurteilt der Regierungsrat das Sparpotential für die Verwaltung, wenn in diesem Alterssegment der Anteil an zu bearbeitenden Steuererklärungen massiv sinkt?
  4. Sieht der Regierungsrat die Problematik, dass gerade ältere Rentner und Rentnerinnen, welche sich in der digitalisierten Welt schwer zurechtfinden und folglich Formulare, welche ohne PC-Kenntnisse nur noch schwer zu beschaffen und auszufüllen sind, vor grosse Herausforderungen gestellt sind? Ist dem Regierungsrat bewusst, dass diese Menschen oft ohne fremde Hilfe, auch bezahlte fremde Hilfe, keine Steuererklärung mehr einreichen können? Erachtet der Regierungsrat dies nicht auch aus sozialer Sicht als problematisch? Wenn ja, welche Hilfestellungen sind vorgesehen?
  5. Wie beurteilt der Regierungsrat den Anteil der älteren Menschen, welche gebüsst werden, weil sie überfordert sind beim Ausfüllen der Steuererklärung? Gibt es dazu Erhebungen?

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