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Erleichtertes System für Steuererklärungen für nicht mehr erwerbstätige IV-Rentnerinnen und -Rentner

28. März 2017

Interpellation der CVP-Fraktion (Sprecher Andre Rotzetter, Buchs) vom 21. März 2017 betreffend erleichtertes System für Steuererklärungen für nicht mehr erwerbstätige IV-Rentnerinnen und -Rentner

Text und Begründung:
Alle Personen, die im Kanton Aargau wohnhaft sind, haben nach dem Erreichen der Volljährigkeit jährlich eine Steuererklärung einzureichen. Die Einwohnerinnen und Einwohner werden in der Folge gemäss ihren Vermögens- und Einkommensverhältnissen besteuert. Im Speziellen letztere sind bei erwerbstätigen Menschen Veränderungen unterworfen. Anders sind diese Veränderungen des steuerbaren Einkommens und Vermögens von IV-Rentnern. Ein Grossteil der IV- Rentnerinnen und IV-Rentner haben kein Erwerbseinkommen mehr, die Vermögensverhältnisse und auch die Abzüge sind stabil. Die Bezüge aus den Sozialversicherungen verändern sich ebenfalls nicht.
Das heisst: Für IV-Rentner bleibt das jährliche Ausfüllen einer Steuererklärung obligatorisch, wenn sich

  1. die Vermögensverhältnisse geändert haben, (beispielsweise Erbschaften, Lotteriegewinne)
  2. die Einkommensverhältnisse geändert haben, (beispielsweise Aktienerträge, berufliche Tätigkeiten).

Ansonsten ist das Ausfüllen einer Steuererklärung fakultativ. Ändern sich die Abzugsmöglichkeiten (beispielsweise Krankenkassen, Aufwendungen für die Pflege von Angehörigen), entscheidet der Steuerzahler, ob es sich lohnt, neu veranlagt zu werden. Wer es vorzieht, auf eventuelle kleinere neue Abzüge zu verzichten und dafür keine Steuererklärung ausfüllen zu müssen, ist frei, dies zu tun.
IV-Rentnerinnen und IV-Rentner reichen folglich einmalig eine Steuererklärung ein und berufen sich in der Folge auf die entsprechende Veranlagung mittels einer eidesstattlichen Erklärung. Diese sagt aus, dass sich weder Einkommen noch Vermögen so verändert haben, dass eine neue Veranlagung nötig wird. (Das Vermögen wird in der Regel kleiner, weil die Rente oft nicht reicht.) Die Bandbreite der Veränderungen von Vermögen und Erwerb, welche keine neue Steuererklärung erfordern, wird festgelegt.
Eine solche Regelung senkt die administrativen und finanziellen Aufwendungen für IV-Rentner. Das Steuersystem verlangt heute vom Steuerzahler, dass er die Grundlagen (Weisungen, Regelungen, Formulare) via Internet selbst herunterlädt, ausfüllt und dem Steueramt abgibt. Ist er nicht in der Lage dazu, muss er gegen Bezahlung (Treuhandbüros etc.) seine mangelnde Kompetenz wettmachen oder sich anderweitig Hilfe organisieren. Zudem werden nicht wenige IV-Rentnerinnen und IV-Rentner durch Beistände unterstützt. Diese Beistände werden mit der Steuererklärungsausfüllung auch mitbelastet.
Steuerversäumnisse werden gebüsst. Bei IV- Rentnerinnen und IV- Rentnern ist dies weder sozial noch effizient. Ein Viertel der IV-Rentnerinnen und IV-Rentner beziehen Ergänzungsleistungen. Gerade in diesen Fällen stehen alle relevanten Finanzdaten den Behörden zur Verfügung.
Ein erleichtertes System für Steuererklärungen für IV-Rentnerinnen und IV-Rentner senkt zudem die Verwaltungskosten. Sowohl auf Gemeinde- und Kantonsebene ergeben sich personelle und finanzielle Einsparungen in grossem Umfang.
Wir fragen daher den Regierungsrat:

  1. Wäre er bereit, IV- Rentnerinnen und IV- Rentner von einer jährlichen Steuererklärung zu befreien und sie ohne deren eigenen Widerruf gleich zu veranlagen, wie dies im Vorjahr geschah? IV-Rentnerinnen und IV-Rentner füllen nur dann eine neue Steuererklärung aus, wenn sich die Vermögens- und Einkommensverhältnisse in dem Masse geändert haben, dass eine neue Steuererklärung obligatorisch wird, weil dem Staat ansonsten Abgaben entgingen. (Als Belege dienen Rentenentscheide, etc.)
  2. Sieht der Regierungsrat die Möglichkeit, eine Quellensteuer zu erheben auf die Renten und auf diese Weise die Steuererklärung zu erlassen?
  3. Gemäss Jahresbericht der Sozialversicherung Aargau (SVA) 2025 erhalten ca. 160’000 Menschen im Aargau eine IV-Rente. Wie beurteilt der Regierungsrat das Sparpotenzial für die Verwaltung, wenn der Anteil an zu bearbeitenden Steuererklärungen massiv sinkt?
  4. Sieht der Regierungsrat die Problematik, dass gerade IV- Rentner und IV- Rentnerinnen beim Ausfüllen der Steuererklärung vor grosse Herausforderungen gestellt sind? Ist dem Regierungsrat bewusst, dass diese Menschen oft ohne fremde Hilfe, auch bezahlte fremde Hilfe, keine Steuererklärung einreichen können? Erachtet der Regierungsrat dies nicht auch aus sozialer Sicht als problematisch? Wenn ja, welche Hilfestellungen sind vorgesehen?
  5. Wie beurteilt der Regierungsrat den Anteil der Menschen mit einer Rente, welche gebüsst werden, weil sie überfordert sind beim Ausfüllen der Steuererklärung? Gibt es dazu Erhebungen?

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