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Erleichterte Anstellung von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen

9. März 2017

Interpellation Edith Saner, CVP, Birmenstorf (Sprecherin), und Theres Lepori, CVP, Berikon, vom 7. März 2017 betreffend erleichterte Anstellung von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen

Text und Begründung:
Im Januar 2017 wurden den Gemeinden Informationen eines Online-Portals bezüglich Rahmenbedingungen zu Beschäftigungsmöglichkeiten von Asylsuchendenden mit Ausweis N zugestellt. Diese Übersicht ist hilfreich.
Ein weiterer dringender Handlungsbedarf besteht bei der Anstellung von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen, die vom Status her in den Arbeitsprozess integriert werden könnten. Eine Massnahme, die hohe Priorität hat und bezüglich des ganzen Ablaufs eine Vereinfachung braucht, um attraktiv in der Anwendung zu sein (Gesuchstellung bei verschiedensten Ämtern, Quellensteuer etc.).
Bekannt ist, dass der Bundesrat im März 2016 eine Gesetzesrevision lanciert hat, um das kostenpflichtige Bewilligungsverfahren durch ein kostenloses Meldeverfahren abzulösen. Es ist unklar, zu welchem Zeitpunkt von Seite Bund mit einer Vorlage gerechnet werden kann.
Im Kanton Graubünden sind sechs von zehn Flüchtlingen im Erwerbsleben. Seit drei Jahren wird dort mit einem Teillohnmodell, das unter anderem auch ein Jobcoaching und Sprachförderung beinhaltet, gearbeitet. Im Kanton Luzern wird zusammen mit dem Gewerkschaftsbund ein Normvertrag geprüft, der festlegt, in welchen Branchen für welche befristete Dauer eine Anstellung unter dem Mindestlohn erlaubt werden könnte. Der Kanton St. Gallen will das Bündner Teillohnmodell ebenfalls prüfen und ist an einer Einführung interessiert.
Aufgrund des dringenden Anliegens von Seite Gemeinden wie auch von möglichen Arbeitgebern, sowie dem Voranschreiten anderer Kantone, ist der Regierungsrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie viele Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene, die vom Status her eine bezahlte Beschäftigung annehmen könnten, sind aktuell im Arbeitsmarkt?
  2. Wie viele Flüchtlinge sind arbeitslos gemeldet und wie viele könnten von ihrem Status her arbeiten, kommen aber bezüglich der grossen Hürden nicht in den Arbeitsmarkt?
  3. Wo steht der Kanton Aargau betreffend Lösungen wie der Kanton Graubünden? Was braucht es, damit die Regierung ein Modell wie im Kanton Graubünden oder Kanton Luzern prüft und eine kantonale Arbeitsgruppe mit Vertretern verschiedener Arbeitsorganisationen einsetzt?
  4. Bestehen bereits Kooperationen mit Betrieben? Kann sich der Regierungsrat  vorstellen, zusammen mit interessierten Betrieben eine Pilotphase mit verschiedenen zu prüfenden Massnahmen in den Weg zu leiten? In welchem Zeitrahmen können die Gemeinden und die Arbeitgeber mit konkreten Massnahmen von Seiten des Regierungsrats rechnen?

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