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Erhöhung von Expertenhonoraren im Qualifikationsbereich in der Berufsbildung

16. Mai 2023

Motion Alfons Paul Kaufmann, Mitte, Wallbach (Sprecher), Jürg Baur, Mitte, Brugg, Brigitte Vogel, SVP, Lenzburg, Kurt Gerhard, SVP, Brittnau, Colette Basler, SP, Zeihen, Simona Brizzi, SP, Ennetbaden, Alain Burger, SP, Wettingen, Dr. Titus Meier, FDP, Brugg, Ruth Müri, Grüne, Baden, Markus Lang, GLP, Brugg, Urs Plüss, EVP, Zofingen, Karin Faes, FDP, Schöftland, vom 16. Mai 2023 betreffend Erhöhung von Expertenhonoraren im Qualifikationsbereich in der Berufsbildung

Text:

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Grundlagen zu schaffen, dass die Expertenentschädigungen bei den Qualifikationsverfahren in der Berufsbildung und der gesamten SekIIStufe den umliegenden Kantonen entsprechen und diese mit anderen Kantonen vergleichbar sind.

Begründung:

Wie in der schweizweiten Übersicht ersichtlich ist, liegt der Kanton Aargau bei den Expertenentschädigungen im unteren Bereich der Kantone. Alle umliegenden Kantone haben eine weit höhere Expertenentschädigung. Zudem unterscheidet der Kanton Aargau nicht zwischen den reinen Expertinnen und Experten und den Chefexpertinnen und Chefexperten, welche doch eine erheblich grössere Verantwortung tragen.

Mit Fr. 40. in der Stunde und einer Mahlzeitenentschädigung von Fr. 25. pro Tag vergütet der Kanton Aargau seine Experten/Chefexperten. Damit in allen Berufsfeldern, trotz dieser niedrigen Entschädigung, genügend fachkompetente und gutausgebildete Experten zur Verfügung stehen, entrichten einzelne Berufsverbände einen zusätzlichen Beitrag an die Entschädigungen.

Im Kanton Baselstadt und Kanton Baselland liegen die Stundenentschädigungen bei Fr. 45./Fr. 60.für Experten/Chefexperten. In den Kantonen Solothurn und Luzern bei Fr. 45., wobei der Kanton Solothurn noch zusätzlich Vorbereitungszeiten mit Tagespauschalen vergütet. Es sei hier allerdings erwähnt, dass auch der Kanton Aargau die Vorbereitungsarbeiten nach Aufwand entschädigt.

Im Kanton Zürich liegt der momentane Stundenansatz bei Fr. 40., wobei auch die Reisezeit teilweise vergütet wird. Aktuell prüft der Kanton Zürich verwaltungsintern, die  Stundenansätze erheblich anzuheben. Die Rede ist von bis zu Fr. 60./Stunde. Ein abschliessender Entscheid seitens der Politik ist allerdings noch offen.

Eine konkrete Umsetzung des Vorhabens im Kanton Zürich würde zu einer grossen Ungleichheit in der Vergütung zwischen dem Kanton Zürich und dem Kanton Aargau führen. Zudem wäre damit zu rechnen, dass Experten, welche in beiden Kantonen im Einsatz stehen, dem Kanton Aargau künftig nicht mehr zur Verfügung stehen würden. Ebenso ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass die anderen umliegenden Kantone ihre Ansätze ebenfalls erhöhen werden.

Im Kanton Zürich besteht zudem ein Berufsbildungsfonds, aus welchem die Qualifikationsverfahren zusätzlich mitfinanziert werden. Dieser Fonds wird durch Arbeitgeber finanziert, welche keine Lernenden ausbilden oder keinem Berufsverband zugehörig sind. Ein solcher Fonds fehlt im Kanton Aargau.

Daher besteht dringend Handlungsbedarf, wenn man die Qualität der Berufsbildung auch im Kanton Aargau weiterhin hochhalten will.

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