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Entwicklungsmöglichkeiten der Landwirtschaft innerhalb der BLN- und LkB-Gebiete

23. Juni 2015

Motion Ralf Bucher, CVP, Mühlau (Sprecher), und Edith Saner, CVP, Birmenstorf, vom 23. Juni 2015 betreffend Entwicklungsmöglichkeiten der Landwirtschaft innerhalb der BLN- und LkB-Gebiete

Text:
Die Landwirtschaftliche Entwicklung innerhalb der Landschaften von kantonaler Bedeutung (LkB) und den Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN) darf nicht weiter eingeschränkt werden als sie bereits heute nach dem Richtplantext eingeschränkt ist. Vielmehr braucht es Entwicklungsmöglichkeiten für die Landwirtschaft und den Gemüsebau.

Begründung:
Für einen grossen Teil der Aargauer Bauernfamilien sind die LkB und die BLN-Gebiete gleichzeitig Arbeitsgebiete und über Jahre gewachsene Existenzräume. Die Landwirtschaft prägt durch ihre zeitgemässe, wirtschaftliche Aktivität die Landschaften massgeblich. Mit den gemäss Programm Natur 2020 vorgesehenen Erarbeitung von Schutz- und Entwicklungszielen für die LkB und die BLN-Gebiete ist zu erwarten, dass sich die Auflagen unweigerlich verschärfen werden. Bereits heute ist aber die Landwirtschaft gemäss Richtplantext massiv in ihrer Entwicklung eingeschränkt. So sind beispielsweise innerhalb der LkB landwirtschaftliche Neubauten nur ausnahmsweise vorgesehen und werden kaum bewilligt. Voraussetzung ist, dass die Gemeinden in der Nutzungsplanung nach einer umfangreichen Interessenabwägung einen Standort festgelegt haben. Dabei müssen alternative Standorte mit Landumlegungen geprüft, Massnahmen zur landschaftlichen Einpassung getroffen, ein angemessener ökologischer Ausgleich geschaffen, die Wiederverwendung oder der Rückbau von Gebäuden vollzogen sowie die Befristung der Baubewilligung in Kauf genommen werden. Gleichzeig dürfen generell die Schutzziele nicht übermässig beeinträchtigt werden. Dies führt zu so langen Prozessen, dass kaum mehr jemand einen Neubau in einer LkB erstellt oder sich im Bereich Landwirtschaft neu ausrichten kann. Das wäre aber in vielen Fällen dringend nötig, da auch heute noch viele Betriebe am Dorfrand kaum mehr zeitgemäss wirtschaften können und Konflikte mit der Nachbarschaft vorprogrammiert sind.

Im Weiteren ist zu befürchten, dass die vom Bund angedachte Umsetzung des BLN-Gebietes die Gestaltungsmöglichkeiten für die Landwirtschaft weiter einschränkt. Allein das BLN-Gebiet „Reusslandschaft“ betrifft 27 Gemeinden mit über 6’000 ha. Als BLN vom Bund vorgeschlagen werden wei-tere 12 Gebiete. Was nützt das vom Bundesrat vorgeschlagene Ziel: „Die geologischen und geomorphologischen Elemente in ihrer Vielfalt und Substanz, und damit die Lesbarkeit der Landschaftsentwicklung erhalten“? Und was wird unter dem Titel: „Standortgerechte landwirtschaftliche Nutzung mit den charakteristischen Strukturelementen erhalten“ verstanden? Sollte es dennoch zu einer Umsetzung der BLN kommen, müsste der Kanton Entwicklungsmöglichkeiten für die Landwirtschaft aufzeigen, da diese Planungssicherheit und eine mindestens gleichwertige Behandlung wie Natur und Erholung braucht.

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