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Entlastung des Zentrums der Gemeinde Wohlen vom Durchgangsverkehr

31. August 2018

Interpellation Harry Lütolf, CVP, Wohlen, vom 28. August 2018 betreffend Entlastung des Zentrums der Gemeinde Wohlen vom Durchgangsverkehr

Text und Begründung:
Wohlen, die viertgrösste Gemeinde im Kanton, leidet schon seit Jahrzehnten und in zunehmendem Ausmass unter dem Durchgangsverkehr, insbesondere auf der Kantonsstrasse K127 (von Zürich über Bremgarten nach Lenzburg-Aarau oder auch nach Muri-Zug-Luzern). Diese Kantonsstrasse ist zugleich eine nationale Durchgangsstrasse (siehe Anhang 2 Ziffer 1 der eidgenössischen Durchgangsstrassenverordnung [SR 741.272]).
Es kommt hinzu: Mitten in der Gemeinde befindet sich am sog. „Kirchenrain“ ein Flaschenhals in unmittelbarer Nähe zu verschiedenen denkmalgeschützten Gebäuden von kantonaler oder gar nationaler Bedeutung. Oft kommt es dort zu brenzligen Verkehrssituationen, wenn Lastwagenzüge und dergleichen in der engen Kurve manövrieren müssen oder sich grössere Fahrzeuge kreuzen. Die K127 und der Schwerverkehr über die „Bünzstrasse“ bereiten innerhalb der Gemeinde Wohlen auch an anderen Stellen verkehrstechnische Schwierigkeiten.
Die Problematik ist lange bekannt: Ebenfalls seit Jahrzehnten ist daher im kantonalen Richtplan als Zwischenergebnis die sog. „Süd-Umfahrung“ erfasst (M.2.2., Kantonsstrassen, Nr. 46, Planquadrat I7–J7). Konkrete Schritte zur Umsetzung gab es nie; das Anliegen wurde auf die lange Bank geschoben (letztmals wurde dieses Projekt im Hauptbericht des kantonalen Departements Bau, Ver-kehr und Umwelt vom 8. Mai 2012 zum Agglomerationsprogramm Aargau-Ost, 2. Generation, erwähnt; jedoch als sog. C-Massnahme ab dem Jahr 2023 und nur orientierend ohne Kostenangaben [C.4.01.MIV]).
In der Zwischenzeit wurde genau in jenem Perimeter, wo die besagte „Süd-Umfahrung“ in der Richtplan-Gesamtkarte eingezeichnet ist, im Rahmen des „Regionalen Hochwasserschutzes Bünztal“ ein Hochwasserrückhaltebecken realisiert. Sollte die „Süd-Umfahrung“ dereinst oberirdisch erstellt werden, so würde diese Strasse bei einem Hochwasserereignis für einige Zeit unpassierbar bleiben.
Seit die Wohler „Süd-Umfahrung“ im Richtplan erstmals festgeschrieben wurde, konnten diverse andere Umfahrungen im Kanton realisiert oder zumindest die Planung aufgenommen werden. Zu erwähnen sind etwa die Umfahrungen in den Gemeinden Aarburg, Bad Zurzach, Bremgarten, Brugg und Windisch, Lenzburg, Mellingen, Oberwil-Lieli, Sins sowie Suhr. Der Interpellant ist der Meinung, dass das regionale Zentrum Wohlen nicht minder bedeutend und nicht minder belastet ist, als es die erwähnten Gemeinden sind oder waren. Der Kanton muss die Sorgen der Gemeinde Wohlen endlich ernst nehmen und soll für eine möglichst rasche Entlastung des Zentrums vom Durchgangsverkehr sorgen!
In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass das Zentrum der Gemeinde Wohlen dringend vom Durchgangsverkehr entlastet werden muss?
  2. Hat der Regierungsrat seit der letzten Gesamtrevision des kantonalen Richtplans, in welchem die Wohler „Süd-Umfahrung“ als Zwischenergebnis bestätigt wurde (Beschluss des Grossen Rates vom 20. September 2011 sowie die diesbezügliche Botschaft des Regierungsrats mit Anhängen vom 9. Mai 2011, Geschäfts-Nr. 11.174), konkrete Schritte unternommen, um diesem Planungs-ziel näher zu kommen? Falls die Antwort Nein lautet: warum nicht?
  3. a) Wann hat der Kanton bezüglich der K127 und der anschliessenden K266 (Richtung Dottikon) – auf dem Gebiet der Gemeinde Wohlen bzw. im Wohler Zentrum – letztmals Verkehrszählungen durchgeführt und wie lauten die Zahlen?
    b) Konnte der Anteil des Durchgangsverkehrs ausgewiesen werden?
    c) Wann hat der Kanton eine (nächste, eigene) Verkehrszählung auf dem besagten Gebiet vorgesehen?
  4. Steht das in der Einleitung erwähnte Hochwasserrückhaltebecken der Realisierung der Wohler „Süd-Umfahrung“ entgegen, weil dieses bei einem Hochwasserereignis überschwemmt und eine Strasse in diesem Gebiet dadurch unpassierbar würde? Falls die Antwort Ja lautet: Könnte mit einer Untertunnelung des Hochwasserrückhaltebeckens Abhilfe geleistet werden?
  5. Gemäss einer Studie der Firma Metron Verkehrsplanung in Brugg vom Juli 2009 zuhanden der Gemeinde Wohlen würde die rund 2.5 Kilometer lange „Süd-Umfahrung“ mit rund 40 Millionen Franken zu Buche schlagen. Wie hoch schätzt der Regierungsrat diese Kosten, mit und ohne Untertunnelung im Sinne von Frage 4? In diesem Zusammenhang kann die Botschaft des Regierungsrats vom 30. Oktober 2017 betreffend Anpassung des Richtplans, Verminderung der Frucht-folgeflächen durch die Umfahrung Mellingen, Geschäfts-Nr. 17.257, erwähnt werden. Auf Seite 6 dieser Botschaft wird ausgeführt, dass die Untertunnelung der Reuss mit einem rund 700 Meter langen Tunnel rund 75 Millionen Franken kosten würde.
  6. Die Höhe der Kosten im Sinne von Frage 5 ist das eine. Das andere ist der Kostenverteiler:
    a) Kann bei diesem Projekt mit Beiträgen des Bundes gerechnet werden?
    b) Wie hoch wäre der prozentuale Anteil des Kantons an den Gesamtkosten?
    c) Müssten neben der Gemeinde Wohlen auch andere Gemeinden Beiträge leisten?
  7. Sieht der Regierungsrat Alternativen zur „Süd-Umfahrung“ der Gemeinde Wohlen, damit deren Zentrum vom Durchgangsverkehr entlastet werden kann? Beispielsweise mit einer Untertunnelung des Zentrums auf einer Strecke von rund 500 bis maximal 3’000 Metern (bei der längsten Variante und in gerader Linienführung würden die Tunnelportale von Bremgarten kommend bei der Ortseinfahrt und auf der anderen Seite bei der Ortseinfahrt am Verkehrsknoten „Bullenberg“ [K123, 124, 127, 252] liegen) oder mit einer Verlegung der nationalen Durchgangsstrasse ins Reusstal (K270) und einem Tunnel von rund 3’400 Metern Länge ab Ortseinfahrt Fischbach-Göslikon oder Niederwil bis zur Wohler Nutzenbachstrasse (K265), die schon bald für viel Geld saniert und ausgebaut werden soll (siehe die Botschaft des Regierungsrats vom 23. Mai 2018 für einen entsprechenden Verpflichtungskredit, Geschäfts-Nr. 18.109).
  8. Falls Bundesbeiträge im Sinne von Frage 6.a) derzeit nicht oder nur in geringfügigen Umfang in Aussicht stehen: Gedenkt der Regierungsrat, die Wohler „Süd-Umfahrung“ oder ein alternatives Projekt im Sinne von Frage 7 in absehbarer Zeit in ein weiteres nationales Agglomerations-programm einzugeben, damit sich der Bund an den Kosten substanziell beteiligen könnte?

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