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Entlastung der Hausarztmedizin

22. März 2022

Motion Edith Saner, Die Mitte Birmenstorf (Sprecherin), René Huber, Die Mitte, Leuggern, René Bodmer, SVP, Bremgarten, Severin Lüscher, Grüne, Schöftland, Hans-Peter Budmiger, GLP, Muri, Jürg Knuchel, SP, Aarau, Therese Dietiker, Aarau, EVP, Neuorganisation und Sicherstellung der ambulanten Notfallversorgung als Teil der ambulanten Grundversorgung zur Entlastung der Hausarztmedizin

Es soll ein Konzept für eine flächendeckende und langfristig gesicherte ambulante medizinische Grundversorgung erarbeitet werden. Dabei soll insbesondere der stärkere Einbezug der Spitäler und Kliniken in die Notfallversorgung – in Zusammenarbeit mit den Hausärztinnen und Hausärzten – geprüft und geplant werden unter Berücksichtigung der finanziellen Abgeltung (Vorhalteleistungen) an Spitäler.

Begründung:
Am 14. Januar 2022 war einmal mehr in der Aargauer Zeitung über den Hausärztemangel und die damit verbundene Gefährdung der ambulanten Grundversorgung inkl. Notfallversorgung zu lesen. Die Situation spitzt sich immer mehr zu. Aus unserer Sicht ist der Kanton angesichts der klar absehbaren Lücken im Bereich der ambulanten Grundversorgung und der zunehmend kritischen Notfallversorgung in der Pflicht, eine qualitativ hochstehende und kosteneffiziente Gesundheitsversorgung gemäss seinem Grundauftrag sicherzustellen. Bekannt ist auch, dass die Notfallversorgung durch die «mobile ärzte AG» nicht gesichert ist. In der pendenten Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGpl) ist das Thema der Grundversorgung durch die Hausärzte erkannt. Im Hinblick auf den akuten Hausarztmangel muss dieses Thema prioritär angegangen und zum Beispiel prioritär zusammen mit den Spitälern und den praktizierenden Ärzten die Notfallversorgung, die für viele von ihnen eine grosse Belastung darstellt, neu organisiert werden. Dies könnte als Beispiel durch vorgelagerte Notfallpraxen an Spitälern (inkl. Regionalspitälern) gelöst werden, welche auch mit dem Notfalltarif abgegolten werden können. Geklärt werden müssten Zuständigkeiten, Organisation, Entschädigung der Notfalldienst Leistenden sowie die allfällige Anpassung der rechtlichen Grundlagen. Im Weiteren sollte/müsste die Abdeckung des Nacht – und Hintergrunddienstes (Todesfälle, fürsorgerische Unterbringung, Hafterstehung, Heime etc.) separat organisiert werden (z.B. Prüfung der Wiederaufnahme von Amtsärzten). Der Einbezug von pensionierten Hausärztinnen und Hausärzten ist auch zu prüfen. Im Weiteren sind Möglichkeiten zu prüfen, wie Pflegeexpertinnen Advanced Practice Nurse (ANP) mit Schwerpunkt Notfallversorgung einbezogen werden können.

Ansprechperson

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