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Enteignungsrecht: Die Mitte Aargau will Angleichung an Bund

9. März 2023

Nachdem der Bund bei nationalen Infrastrukturvorhaben den Preis für Kulturland bei Enteignungen auf den dreifachen Schätzwert erhöht hat, forderten unter anderem verschiedene Mitte-Grossrätinnen und Grossräte eine Angleichung an das Bundesrecht auch bei kantonalen Vorhaben. Dass die öffentliche Hand unterschiedliche Preise bei Bauvorhaben bezahlt, macht aus Sicht der Mitte wenig Sinn. Die Mitte hält den auch in Ihrer Stellungnahme zur entsprechenden Anhörung an dieser Forderung fest.

Die Mitte begrüsst den Willen der Regierung, einen höheren Preis bei Enteignungen von Kulturland zu bezahlen. Aus Sicht der Mitte würde es aber Sinn machen, die gleiche Regelung wie beim Bundesgesetz über die Enteignung einzuführen und den dreifachen Schätzpreis des zu beanspruchenden landwirtschaftlichen Kulturlandes zu entschädigen. Damit soll eine Vereinheitlichung mit Bundesrecht herbeigeführt werden, welches auf 2021 angepasst wurde. Auch der Kanton Luzern schlägt in der aktuellen Anhörungsvorlage diese Vereinheitlichung vor. Er teilt dabei die rechtlichen Bedenken nicht oder kommt zumindest zu einem anderen Schluss, nämlich dass eine Vereinheitlichung mit Bundesrecht möglich ist.

Vernehmlassungsantwort

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