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Engagement des Kantons zur Förderung der Hausarztmedizin, um dem Mangel an Hausärzten entgegenzuwirken

29. Juni 2017

Interpellation René Huber, CVP, Leuggern (Sprecher), und Edith Saner, CVP, Birmenstorf, vom 27. Juni 2017 betreffend Engagement des Kantons zur Förderung der Hausarztmedizin, um dem Mangel an Hausärzten entgegenzuwirken

Text und Begründung:
2012 hat das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) zusammen mit den Kantonsspitälern Aarau und Baden, dem Aargauischen Ärzteverband und der argomed AG das Projekt „Hausarzt-Curriculum“ zur Förderung der Hausarztmedizin geschaffen, um dem wachsenden Mangel an Allgemeinpraktikern entgegenzuwirken. Dabei handelt es sich um ein Weiterbildungsmodell für Assistenzärzte und -ärztinnen, das spezifisch auf die ambulante hausärztliche Medizin ausgerichtet ist und den Absolventen einen optimalen Start in die freie Praxis ermöglichen soll.
Ärzte sollen zielgerichtet einen Facharzttitel der Grundversorgung erwerben können. Im fünfjährigen Programm wird ein Teil der Assistenzzeit am Spital, ein Teil bei frei praktizierenden Hausärzten oder Spezialisten absolviert. Die Ausbildung wird zu drei Vierteln vom Kanton finanziert. Dafür ist seit November 2012 in den beiden Spitälern Aarau und Baden je ein Hausarzt im Rang eines leitenden Arztes im Teilpensum als Mentor in der Hausarzt-Weiterbildung tätig. Deren Aufgabe ist es, Assistenten für die Weiterbildung zum Hausarzt zu motivieren, sie während der Weiterbildungszeit zu begleiten und zu fördern und in die Praxistätigkeit einzuführen.
Der Kanton engagierte sich mit CHF 100’000 jährlich. Die damalige Departementsvorsteherin Susanne Hochuli begründete das Engagement des Kantons damit, dass die Arbeit der Allgemeinpraktiker als Teil des Service Public wahrgenommen werde. Die Hausarztmedizin leiste wichtige Aufgaben, indem sie der Sicherung der medizinischen Grundversorgung diene.
Mit dieser Massnahme erhoffte man sich die notwendige Förderung des Hausärzte-Nachwuchses. Leider herrscht jedoch das Gegenteil. Etliche Hausärzte suchen mehrere Jahre, immer häufiger vergeblich, nach einer Nachfolgelösung. In Anbetracht der vielen Hausärzte, welche in den nächsten Jahren in Pension gehen, wird sich die Situation weiter verschärfen, womit die Grundversorgung der Bevölkerung einer noch stärkeren Gefährdung ausgesetzt wird.
Der Bund beschränkt die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung seit Jahren. Der Kanton Aargau hat bis vor kurzem von der möglichen Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht. Seit 15. März 2017 gilt aber dieser Ärztestopp auch im Kanton Aargau. So hat z. B. ein Hausarzt einer ländlichen Gemeinde im Aargau, welcher seit 5 Jahren aktiv eine Nachfolgelösung sucht, gegen Ende 2016 einen qualifizierten, jüngeren Kollegen gefunden der bereit war, die Praxis zu übernehmen und weiterzuführen. Dieser Kollege führt eine eigene Hausarztpraxis in Deutschland und ist Facharzt für Allgemeinmedizin. Um als Ausländer im Kanton Aargau ein Gesuch um Erteilung der Berufsausübungsbewilligung als selbständig praktizierender Arzt stellen zu können, muss vorweg bei der Medizinalberufskommission Bern (MEBEKO) ein Gesuch um Anerkennung des ausländischen Arztdiploms und Weiterbildungstitels beantragt werden. Die MEBEKO hat den Arzttitel dieses potentiellen Nachfolgers am 8. März 2017 und den Weiterbildungstitel am 21. März 2017 schriftlich anerkannt, weshalb das Gesuch um Erteilung der Berufsausübungsbewilligung beim DGS erst nach dem 15. März 2017 hat eingereicht werden können. Gestützt auf den sofort gültigen Ärztestopp per 15. März 2017 im Kanton Aargau wurde das Gesuch mit der Begründung der verspäteten Einreichung abgelehnt. Das Inkrafttreten des Ärztestopps resp. der Zulassungsbeschränkung am 15. März 2017 wurde vorher nicht angekündigt. Es sei deshalb auch darauf hingewiesen, dass der Gesuchsteller nicht wissen konnte, dass er eine Frist einzuhalten gehabt hätte. Fazit darauf ist nun, dass die Schliessung dieser Praxis ansteht und somit in besagter Region eine Unterversorgung droht.
Bei der Ablehnung des Gesuches wurde speziell auch betont, dass das Gesetz keine Ausnahmen vorsähe. Die Kantone Zug und Fribourg haben auch einen Zulassungsstopp verfügt, jedoch sind dort Ausnahmen, auch verbunden mit Auflagen möglich. So wird z. B. unterschieden zwischen Hausärzten und Spezialisten sowie zwischen Nachfolgelösungen und Neueröffnungen von Praxen wie auch bezogen auf den regionalen Bedarf.
Im Zusammenhang mit dem bekannten und ständig auch in den Medien diskutierten Hausärztemangel wird der Regierungsrat zur Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Wie viele Assistenzärzte haben seit 2012 das Hausarzt-Curriculum in den beiden Kantonsspitälern Aarau und Baden, aufgeteilt nach Spital, absolviert?
  2. Wo haben diese Assistenzärzte innerhalb des fünfjährigen Programmes ihre Praxistätigkeit, aufgeteilt nach Hausärzten und Spezialärzten, absolviert?
  3. Besteht nach Absolvierung der Ausbildung eine Verpflichtung, für eine bestimmte Zeit im Kanton Aargau tätig zu sein, da die Ausbildung zu drei Vierteln vom Kanton finanziert wird?
  4. Ist bekannt, wo diese Ärzte nach der Ausbildung als Hausarzt arbeiten werden?
  5. Wie beurteilt der Regierungsrat den Erfolg des Projekts „Hausarzt-Curriculum“?
  6. Ist der Regierungsrat bereit, analog der Kantone Zug und Fribourg Ausnahmeregelungen einzuführen, z. B. bezogen auf den Fachbereich Hausarzt, auf den regionalen Bedarf, auf die Nachfol-gelösung, etc.?
  7. Falls nein: Welche Massnahmen gedenkt der Regierungsrat in betroffenen Gebieten gegen die bereits heute bestehende und sich weiter abzeichnende medizinische Unterversorgung zu ergreifen?
  8. Plant der Regierungsrat weitere Massnahmen, um dem Hausärztemangel entgegenzuwirken? Wenn ja, welche?

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