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Energievorschriften im Gebäudebereich, Umsetzung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) 2014 und Berücksichtigung der Vorteile der Gasinfrastruktur gemäss Energiestrategie des Kantons Aargau

20. September 2016

Interpellation Hans-Ruedi Hottiger, parteilos, Zofingen (Sprecher), und Ruedi Donat, CVP, Wohlen, vom 20. September 2016 betreffend Energievorschriften im Gebäudebereich, Umset-zung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) 2014 und Berücksichtigung der Vorteile der Gasinfrastruktur gemäss Energiestrategie des Kantons Aargau

Text und Begründung:
Anfang 2015 verabschiedete die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) neue MuKEn 2014. In der vom Grossen Rat am 2. Juni 2015 beschlossenen Energiestrategie des Kantons Aargau ist festgehalten, dass erneute Anpassungen des Energiegesetzes erst nach Vorliegen der Energie-strategie 2050 des Bundes sinnvoll sind. Gleichzeitig legt die Energiestrategie des Kantons Aargau verschiedene Punkte fest, welche in den MuKEn 2014 nur ungenügend abgebildet sind.
So hält die Energiestrategie unter anderem fest, dass Erdgas bei der Wärmeerzeugung im Gebäu-debereich oder bei verschiedenen Industrieprozessen sowie bei der Mobilität kurz- und mittelfristig einen bedeutenden Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten kann. Das Gasnetz kann zudem in Verbindung mit Biogas, Wasserstoff oder synthetischem Gas (zum Beispiel zur Stromspeicherung [Power-to-gas]), zum Transport und zur Speicherung erneuerbarer Energieträger genutzt werden. Anders als bisher enthalten die MuKEn 2014 nun aber Vorschriften über die Nutzung erneuerbarer Wärme beim Ersatz eines Wärmeerzeugers (Teil F des Basismoduls der MuKEn 2014).
Es sollte unbedingt darauf hingewirkt werden, dass die Vorteile der Gasinfrastruktur zur Zielerreichung gemäss Energiestrategie des Kantons Aargau umfassend genutzt werden können, dies sowohl im Interesse des Klimas, aber auch der Industrie, für welche Erdgas nach wie vor ein wichtiger Energieträger ist.

In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Wie steht es um die Wirkungseffizienz der Massnahmen des Teils F des Basismoduls der MuKEn 2014 bezüglich der zu den erwarteten CO2-Reduktionen? Das heisst, wie viel CO2 kann mit den Vorschriften gemäss Teil F des Basismoduls der MuKEn 2014 eingespart werden.
2. Welche Emissionsreduktionen könnten im Vergleich dazu mit den geltenden Vorschriften erzielt werden, insbesondere dadurch, dass Ölheizungen ohne zusätzliche Anforderungen durch Gasheizungen ersetzt werden können?
3. Wie gedenkt der Regierungsrat die Potenziale des Gasnetzes zum Transport und zur Speicherung erneuerbarer Energieträger (Biogas, Wasserstoff oder synthetisches Gas) zu nutzen?
4. Welche Möglichkeiten sieht der Regierungsrat, um erneuerbare Energieträger im Gasnetz (z. B. Biogas) auch im Gebäudebereich zu valorisieren und deren Nutzung gegebenenfalls für die Erfüllung von Höchst- bzw. Mindestanteilsvorschriften anzurechnen?
5. Verschiedene Gasversorger verfügen bereits heute über einen Anteil von erneuerbarem Biogas im Gasnetz und beliefern Kunden mit 5 bis 10 % Biogas. Ist der Regierungsrat bereit, diese erneuerbare Energie anzuerkennen im Rahmen des geforderten Anteils erneuerbare Energie bei den MuKEn 2014?

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