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Einstellung der Dienstleistungen mobile aerzte AG im Kanton Aargau

23. November 2023

Text und Begründung:

Wie wir aus der Medienmitteilung vom 13. November erfahren haben, kann die Firma mobile aerzte AG per letzten Sonntagabend, 12. November 2023, ihre vereinbarten Leistungen gegenüber dem Kanton Aargau nicht mehr erbringen. Dies aufgrund einer vorläufigen Konkursanzeige gegen die mobile aerzte AG durch das Betreibungs- und Konkursamt Basel-Land. Dadurch werden seit Sonntagabend, den 12. November, die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben durch die mobile aerzte AG per sofort eingestellt. Besonders betroffen sind folgende Dienstleistungen:

• die Langzeitinstitutionen und die Spitex, die während der Nichtverfügbarkeit des Hausarztes (vor allem am Abend, in der Nacht und an Wochenenden) ärztliche Beurteilungen vornahmen und Todesfallbescheinigungen erstellten

• die Prüfung der Hafterstehungsfähigkeit und Einvernahmefähigkeit in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei

• Sicherstellung der fürsorgerischen Unterbringung

Gemäss AZ-Zeitungsbericht vom 15. November übernimmt eine in Gründung stehende Auffanggesellschaft im Kanton Basel-Stadt und Kanton Baselland aber weiterhin Aufträge.

Die Interpellantin und der Interpellant bitten den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wann wäre die Leistungsvereinbarung mit der mobile aerzte AG wieder erneuert worden? Gemäss Antwort des Regierungsrats auf die IP 20.246 waren im Bereich der Prüfung der Hafterstehung regelmässige Controllinggespräche geplant. Wurden diese protokolliert? Wurde bei der Erneuerung der Leistungsvereinbarung eine fundierte Standortbestimmung gemacht? Wenn ja, war
es klar, dass die Leistungsvereinbarung weitergeführt würde?

2. Wie der Regierungsrat verlauten lässt, bestand Verbesserungspotenzial in der Leistungserfüllung. Wurden Szenarien angedacht, was beim Eintreten eines „worst case“ gemacht werden könnte? Wenn ja, welche Möglichkeiten wurden erarbeitet?

3. Wie und wie häufig wurde die erforderliche Qualität überprüft? Wie war der QM- Bericht? Welche Qualitätskriterien müssen nun Übergangslösungen erfüllen?

4. Im Bereich der fürsorgerischen Unterbringung versprach der Regierungsrat dem Grossen Rat intensivere  Controllingmassnahmen. Die Leistungserbringung liess sich aufgrund der Personalsituation der mobile ärtzte AG jedoch kaum verbessern. Hat das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) aufgrund dieser schwierigen Aufgabenerfüllung alternative Lösungen entwickelt?

5. Wem entstehen durch diese nun eingetroffene Notfallsituation welche Kosten? Wer übernimmt z. B. die Kosten, die ev. aktuell den Pflegeheimen und den Spitexorganisationen entstehen?

6. In der vorliegenden Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGpl) ist die hausärztliche Notfallversorgung eine der strategischen Zielsetzungen. Dieses Thema brennt seit längerer Zeit allen unter den Nägeln und gute Lösungen sind gefragt. Die Aufgaben der mobilen aerzte AG sind ein Teil davon. Ist der Regierungsrat bereit, Massnahmen zu dieser Strategie vorzuziehen und möglichst schnell mit verschiedenen Fachpersonen/Beteiligten verlässliche, nachhaltige Lösungen zu suchen?

7. Kann sich der Regierungsrat vorstellen, das Modell „Amtsarzt“ erneut zu prüfen und zu klären, was nötig wäre, damit diese Funktion ausgeübt werden kann? Könnten die früheren Aufgaben der Amtsärzte auch vom Institut für Rechtsmedizin übernommen werden?

8. Aufgrund der unbefriedigenden Personalsituation bei der mobile aerzte AG plante der Regierungsrat bei der Erneuerung Leistungsverträge ein zusätzliches Kapitel „Controlling“ in die Vereinbarung aufzunehmen, um eine Beurteilung des Geschäftsganges zu ermöglichen. Seit wann wusste der Regierungsrat um die schwierige finanzielle Situation des Anbieters?

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