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Einsatz von Care-Migrantinnen

4. September 2018

Interpellation Edith Saner, CVP, Birmenstorf (Sprecherin), Andre Rotzetter, CVP, Buchs, Theres Lepori, CVP, Berikon, vom 4. September 2018 betreffend Einsatz von Care-Migrantinnen

Text und Begründung
Mit den steigenden Kosten in der Langzeitpflege sind immer mehr sogenannte Care-Migrantinnen, vorwiegend aus Osteuropa, bei Betagten zu Hause im Einsatz. Dem ist grundsätzlich nichts entgegen zu halten, muss jedoch auch von der Politik begleitet und beobachtet werden. Im Gegenteil, das kann bei der Betreuung und Unterstützung zu Hause eine sinnvolle und hilfreiche Dienstleistung sein. Die Zahl bewegt sich zwischen 10`000 und 30`000 Frauen, die durch Vermittlungsagenturen oder privaten Netzen zu diesen Einsätzen kommen. Sie leben bei den Betagten und sind neben der Arbeit die sie tagsüber erfüllen und für die sie offiziell bezahlt sind, rund um die Uhr verfügbar sein. Diese Präsenzzeit (die zum Teil auch nachts durch Einsätze unterbrochen wird) ist rechtlich nicht geregelt. Und oft haben die Betreuerinnen weder geregelte Pausen noch Ruhezeiten. Angehörige wie auch die zu betreuenden Menschen wissen zum Teil nicht, ob der Einsatz dieser Frauen rechtlich korrekt ist. Auf der andern Seite befinden sich die zu Betreuenden (meist Hochbetagte) und ihre Angehörigen, die sich in einer gewissen Abhängigkeit befinden.

Der Bundesrat will die Pendelmigrantinnen besser schützen. Das Kernstück ist die Anrechnung der Präsenzzeit mit den regelmässigen Nachteinsätzen. Ebenfalls ist vorgesehen, dass es eine klare Regelung der Pausen, Ruhezeiten und freien Tage pro Woche gibt.

Laut Bund sind nun die Kantone gefordert, die Minimalstandards in die kantonalen Normalarbeitsverträge (NAV) für den Hausdienst zu prüfen und nach Möglichkeit aufzunehmen.

In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wieviele Care-Migrantinnen sind im Kanton Aargau im Einsatz? Ist die Zahl dieser Arbeitseinsätze steigend (Vergleichszahlen der letzten Jahre)?
  2. Wie werden die „Verleihfirmen“ bezüglich der Einsätze kontrolliert?
  3. Haben Menschen, die eine solche Betreuung ins Auge fassen, zusammen mit den Angehörigen eine neutrale Beratungsstelle, die ihnen aufzeigt, worauf bei einer Anstellung zu achten ist?
  4. Hat der Regierungsrat Kenntnis von den Minimalstandards des Bundes, bzw. vom Modellvertrag des Seco, und kann er sich vorstellen, diesen mit entsprechenden Anpassungen in die kantonalen Normalarbeitsverträge für den Hausdienst aufzunehmen? Gibt es ev. auch Minimalstandards betreffend Rotation und Wechsel der Betreuerinnen in diesem sensiblen Bereich?
  5. Zum Modellvertrag des Seco gehören auch Merkblätter für die Betreuten, ihre Angehörigen und Betreuerinnen. Zu den Betreuungseinsätzen fehlen oft für alle Beteiligten Informationen. Gibt es im Kanton Aargau eine professionelle, neutrale Beratungsstelle, wo sich Betroffene melden können? Hat man Kenntnis von den Fragen, die von verschiedensten Seiten gestellt werden?
  6. Wenn die Zahl der Care-Migrantinnen auch im Kanton Aargau steigt, – woran ist von Seite Regierung zu denken? Wie kann dieses aus unserer Sicht sinnvolle Betreuungsangebot, das in Zukunft an Wichtigkeit gewinnen könnte, mit anderen ambulanten Dienstleistungen vernetzt werden?
  7. Wie hoch schätzt der Regierungsrat die Dunkelziffer diesbezüglicher ungeschützter „Schwarzarbeit“ im Kanton Aargau ein? Der Kanton Zürich z. B. registriert in diesem Bereich wenige Meldungen gemäss Freizügigkeitsabkommen.
  8. Wie hoch beziffern sich im Kanton Aargau beim kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit diese Meldungen 2016, 2017?
  9. Mit vereinfachtem Verfahren begegnete der Kanton Aargau (SVA) der Schwarzarbeit Dienstleistungen in Privathaushalten im Reinigungsbereich, wie verhält es sich in diesem Aufgabenbereich?
  10. Welchen Rechtsschutz geniessen einerseits die Betreuerinnen und andererseits die Betreuten und ihrer Angehörigen?

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