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Einrichtung einer Patienten-Anlauf- / Beratungsstelle mit Unterstützung des Aargauischen Ärzteverbandes

7. Mai 2019

Postulat Karin Koch Wick, CVP, Bremgarten (Sprecherin), Edith Saner, CVP, Birmenstorf, und Dr. Ulrich Bürgi, FDP, Aarau, vom 7. Mai 2019 betreffend Einrichtung einer Patienten-Anlauf- / Beratungsstelle mit Unterstützung des Aargauischen Ärzteverbandes

Text:
Aufgrund des beschriebenen Vorfalls vom Februar 2019 in Bezug auf den sexuellen Übergriff durch einen Arzt gegenüber einer Patientin ist der Regierungsrat gebeten, zusammen mit dem Ärzteverband des Kantons Aargau eine Patienten-Anlauf-/Beratungsstelle analog Baselland/Baselstadt ein-zurichten oder mit dieser bereits bestehenden Stelle eine überkantonale Lösung zu suchen.

Begründung:
Der im Februar 2019 durch die Medien beschriebene Vorfall des sexuellen Übergriffs durch einen Arzt hat verschiedene ungelöste Aspekte aufgezeigt. Einerseits weiss man von verschiedensten Seiten, dass es immer wieder zu sexuellen Missbräuchen durch Gesundheitsfachpersonen (Ärzte, Psychologen und weitere) kommt. Dies ist in Arzt- und Psychologenkreisen eine Thematik, die in der Ausbildung und auch bei Weiterbildungen aufgenommen wird. Ein wichtiger Punkt im Bereich Qualitätssicherung. Den Gesundheitsfachpersonen wird aufgezeigt, dass die Folgen eines Missbrauchs beim Opfer zu lebenslang nachwirkenden Symptomen führen, insbesondere, weil der Täter oder die Täterin als Vertrauensperson handelte.

Im Weiteren zeigt der Vorfall auf, dass sich Patientinnen und Patienten, die in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen, in der Regel nicht den Mut oder die Handlungskompetenzen haben, sich zu weh-ren oder mit Verwandten/Bekannten darüber zu sprechen. Und wenn Betroffene dann doch darüber sprechen, beklagen sie sich, dass ihnen nicht geglaubt wird, sie fehlende Unterstützung haben, Hürden überwinden müssen und ihre Situation x-mal zu berichten haben und die rechtlichen Verfahren unzureichend sind.

Der Aargauische Ärzteverband kennt die Problematik und ist sich bewusst, dass es mit Bestimmtheit eine Dunkelziffer von Menschen gibt, die nicht wissen, an wen sie sich in dieser Not wenden können, – oder Respekt haben vor den grossen Hürden, die zu nehmen sind. Auf der Homepage macht der Ärzteverband auf diese Thematik aufmerksam mit dem Hinweis „Vorgehen bei sexuellen Grenzüberschreitungen“. Die Erfahrung zeigt, dass Personen, die Hilfe suchen, nur selten diese Homepage be-nutzen.

Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) hat die Problematik ebenfalls erkannt und in Kür-ze eine Opfer-Mailbox eingerichtet. Dies hat in dieser Not- und Krisensituation sicher Sinn gemacht und aufgezeigt, dass die Thematik von Seiten des Regierungsrats ernst genommen wird. Diese Mail-Box ist aber längerfristig bei so einem wichtigen Thema keine professionelle Lösung.

Seit 2001 gibt es in Baselstadt eine Patienten-Anlauf- und Beratungsstelle bei Übergriffen und Missbrauch ärztlicher Behandlung, an die sich im Jahre 2014 auch Baselland angeschlossen hat. Die Medizinische Gesellschaft Basel (MedGes) und die Ärztegesellschaft Baselland zeichnen sich verantwortlich. Diese Anlaufstelle (genannt PABS) dient der Beratung, Betreuung und Begleitung von Patientinnen und Patienten und ihren Angehörigen, welche sich von ihrem behandelnden Arzt oder ihrer behandelnden Ärztin in ihrem Abhängigkeitsverhältnis missbraucht fühlen. Schwerpunktmässig dient die PABS als Anlauf- und Beratungsstelle bei sexuellen Übergriffen und psychischen Verletzungen. Die Hotline wird rund um die Uhr und 7 Tage von der Medizinischen Notrufzentrale betreut. Sie nimmt das Problem entgegen und leitet dieses an die PABS weiter. Die dort zuständige Ärztin oder der zuständige Arzt ruft innerhalb 72 h zurück. Es geht um fachliche Beratung, um Hinhören und Zuhören, um das Aufzeigen möglicher Wege sowie die Begleitung und Unterstützung beim Entschei-dungsprozess und dem Einleiten allfälliger Massnahmen. Die Ärztinnen und Ärzte, die diese Beratung übernehmen, sind entsprechend geschult.

In einem Reglement ist dieses niederschwellige Beratungsangebot geregelt.

In der Nordwestschweiz stossen auf engem Raum fünf Kantone aneinander. Eine geographische Ausweitung der bestehenden PABS könnte Sinn machen und sollte geprüft werden. So könnte z. B. der Befangenheitssituation der beratenden Ärztinnen und Ärzten besser begegnet werden. Und nicht zuletzt versprechen überkantonale Lösungen auch bessere Ressourcennutzungen an geeigneten Fachleuten, die über entsprechende Kenntnisse verfügen und bereit sind, solche nicht einfache Aufgaben zu übernehmen.

Der Ärzteverband des Kantons Aargau wäre bereit, zusammen mit dem DGS die Einrichtung einer Patienten-Anlauf- und Beratungsstelle zu prüfen und auch überkantonale Möglichkeiten einzubeziehen.

Die Postulantinnen und Postulanten sind überzeugt, dass die Einrichtung einer solchen Fachstelle oder eine überkantonale Zusammenarbeit für alle Betroffenen – Private, Gesundheitsfachpersonen und die Kantone – gewinnbringend ist.

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