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Einführung von Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien

14. Mai 2019

Motion der CVP-Fraktion (Sprecher Andre Rotzetter, Buchs) vom 14. Mai 2019 betreffend Einführung von Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien

Text:
Die CVP fordert den Regierungsrat auf, die Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien einzuführen. Die CVP möchte ein Modell, in dem spezifische Erwerbsanreize gesetzt werden, die Leistungen in der Höhe und in der Zeit begrenzt sind und nur an Familien ausgerichtet werden, die bereits seit längerem im Kanton Aargau wohnhaft sind.

Begründung:
Am 20.10.2015 hat der Grosse Rat des Kantons Aargau die Sozialplanung des Kantons verabschie-det. In der Stossrichtung B, Kinder und Familien stärken, wollte der Regierungsrat eine wirksame Bekämpfung der Familienarmut. Er kündigte deshalb an, den Ausbau der Elternschaftsbeihilfe zur Familien-Ergänzungsleistung zu prüfen. Im März 19 liegt der Prüfungsbericht immer noch nicht vor.

Im Sozialbericht ist zu lesen: „Die Erwerbsprobleme und die sinkenden Löhne Geringqualifizierter bei gleichzeitig steigenden Familienkosten führen schneller in Working Poor-Situationen.“

Für die CVP gehören Familien, deren Elternteile erwerbstätig sind, nicht in die Sozialhilfe. Wie es gemacht werden kann, zeigen verschiedene Kanton auf; so auch der Kanton Solothurn. Die Erfahrungen und die positiven Effekte sind so gut, dass das Solothurner Parlament beschloss, das Leistungsfeld „Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien (FamEL)“ im Kanton Solothurn nach der erfolgreichen Pilotphase ab 1. Januar 2018 definitiv einzuführen.

Das Hauptziel der FamEL im Kanton Aargau soll die Armutsbekämpfung in Familien – insbesondere in Working-Poor-Haushalten – sein. So soll die Armut in Familien, welche ein selbsterwirtschaftetes Mindesteinkommen vorweisen können, wirksam bekämpft und die Sozialhilfe gleichzeitig entsprechend entlastet werden.

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