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Ein deutliches Ja zur familienergänzenden Kinderbetreuung

5. Juni 2016

Das Volk hat dem Kinderbetreuungsgesetz von Regierung und Parlament mit 52.98% deutlich zugestimmt und die Initiative des Lehreverbandes klar abgelehnt. Damit ist der Souverän der Argumentation des überparteilichen Komitees gefolgt. Familienergänzende Betreuungsangebote sind ein Bedürfnis, sollen auf staatlicher Ebene geregelt werden, aber auch zahlbar sein. Das überparteiliche Komitee freut sich über das Bekenntnis des Aargauer Stimmvolks zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Mit dem deutlichen Nein zur Initiative des Aargauischen Lehrerverbandes und dem klaren Ja zum Gegenvorschlag der Regierung wird eine tragbare und bedarfsgerechte Gesetzeslösung wirksam werden. Die Gemeinden sind frei ein familienergänzendes Betreuungsangebot aufzubauen. Angebote können zusammen mit anderen Gemeinden oder Dritten zur Verfügung gestellt werden.

Der Souverän hat am heutigen Abstimmungssonntag mit 52.98 % Ja-Anteil ein klares Bekenntnis gezeigt, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie einem Bedürfnis der Familien entspricht, denn 75 Prozent der Eltern teilen sich Familien- und Erwerbsarbeit bereits heute.  

Familienergänzende Betreuungsangebote ermöglichen die notwendigen organisatorischen Anpassungen an die moderne Arbeitswelt. Denn kaum ein anderes Land hat so ein grosses Potenzial an hervorragend ausgebildeten Menschen und in kaum einem andern Land wird dieses Potenzial so schlecht ausgeschöpft.

Mit Blick auf die Zukunft wird der Fachkräftemangel die grosse wirtschaftspolitische Herausforderung. Fachkräfte müssen wir inskünftig vermehrt im Inland rekrutieren. Gute familienergänzende Strukturen bilden die Basis dazu. Heute wurde die Basis geschaffen. Das überparteiliche Komitee freut sich über dieses Ergebnis.

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