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Eigenmietwerterhöhung – Kompensationsmöglichkeiten

1. Dezember 2015

Interpellation von Peter Voser, CVP, Killwangen betreffend Eigenmietwerterhöhung – Kompensationsmöglichkeiten

Text und Begründung:
Der Grosse Rat hat den Eigenmietwert im Steuergesetz am letzten Dienstag erhöht. Dies auf Grund von Gesetzesvorgaben. Mit dieser Erhöhung trifft es leider viele Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer, welche über Jahrzehnte ihr Eigenheim abgezahlt haben. Nun kommt für sie eine fiktive Erhöhung des Einkommens. Die echten Einnahmen steigen für diese Personen ja nicht. Insbesondere ältere Personen können damit in finanzielle Bedrängnis kommen. Es wäre sinnvoll gewisse Kompensationsmöglichkeiten anzubieten.
Viele langjährige Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer haben fast die ganze Hypothek amortisiert. Diese Leute haben keine oder fast keine Möglichkeit Schuldzinsen am Einkommen abziehen zu können.

Darum möchte ich dem Regierungsrat folgende Fragen stellen.
1. Welche Kompensationsmöglichkeiten sieht der Regierungsrat insbesondere für ältere Liegenschaftsbesitzerinnen und Liegenschaftsbesitzer?
2. Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen. Kann sich der Regierungsrat im Gegenzug ein fiktiver Schuldenabzug vorstellen?
3. Kann sich der Regierungsrat einen gestaffelten, fiktiven Schuldenabzug nach Höhe der Schulden und nach Dauer des Immobilienbesitzes vorstellen?

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