Diskriminierung von Ehepaaren, respektive Paaren in eingetragenen Partnerschaften gegenüber Konkubinatspaaren
26. Januar 2015
Interpellation Marianne Binder-Keller, CVP, Baden (Sprecherin), und Martin Steinacher-Eckert, CVP, Gansingen, vom 13. Januar 2015 betreffend Diskriminierung von Ehepaaren, respektive Paaren in eingetragenen Partnerschaften gegenüber Konkubinatspaaren
Text und Begründung:
Anlässlich der Debatte im Nationalrat zur Beseitigung der steuerlichen Diskriminierung verheirateter Paare, respektive Paare in eingetragenen Partnerschaften gegenüber Konkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer sagte die Finanzministerin Bundesrätin Evelyne Widmer-Schlumpf, dass die Kantone in den letzten Jahren diese Gleichbehandlung weitgehend umgesetzt hätten und dass alle Kantone von der Ehe als wirtschaftliche Gemeinschaft ausgingen. Sie würden gestützt darauf dann die Steuern nach einem Splittingmodell berechnen. Noch nicht ganz angepasst hätten der Kanton Aargau und der Kanton Waadt. Sie schlug vor, eine Neukonzipierung der Sozialabzüge vorzu-nehmen, um auch in diesem Bereich dann die Gleichbehandlung sicherzustellen.
Offenbar besteht im Aargau bei der Gleichbehandlung verheirateter Paare/Paare in eingetragenen Partnerschaften gegenüber Konkubinatspaaren noch Handlungsbedarf.
Kann der Regierungsrat diese Feststellung bestätigen?
Inwiefern will der Kanton Aargau, die volle Gleichberechtigung bewerkstelligen?