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Die Reform der Altersvorsorge muss gelingen

1. Mai 2017

Die Reform der Altersvorsorge 2020 ist das wichtigste und dringendste aktuelle Reformprojekt. Weitgehende Einigkeit besteht bezüglich der Hauptzielsetzungen: Zum einen muss das Leistungsniveau der Renten erhalten bleiben und zum andern muss das finanzielle Gleichgewicht der AHV sowie der beruflichen Vorsorge gesichert werden.

Im Parlament hat sich eine referendumstaugliche Vorlage durchgesetzt. Sie ist massgebend von der CVP geprägt. Nachfolgend die wesentlichen Punkte der Reform:

  • Harmonisierung des Referenzalters bei 65 für Frauen und Männer in der AHV und im BVG: Über vier Jahren wird das Rentenalter der Frauen in Dreimonatsschritten auf 65 Jahre erhöht (Jahrgang 1954 arbeitet 3 Monate länger, Jahrgang 1957 12 Monate länger).
  • Flexibilisierung der Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren. Wer länger arbeitet kann seine Altersvorsorge aufbessern.
  • Zusatzfinanzierung der AHV: In einem ersten Schritt werden per 2018 0,3% Mehrwertsteuerprozent vom IV in den AHV-Fonds umgelagert. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,3% erfolgt mit der Gleichstellung des Referenzrentenalters von Mann und Frau im Jahr 2021. Faktisch spüren die Haushalte erst 2021 eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,3%.
  •  Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes von 6,8 % auf 6,0 %. (Wer bspw. eine BVG-Kapital von 300‘000 Franken hat, bekommt heute eine Rente von 1700 Franken monatlich, künftig werden es 1500 Franken sein.) Diese Rentenkürzung wird für eine Übergangsgeneration von 20 Jahren kompensiert.
  • AHV-Zuschlag von 70 Franken pro Monat sowie eine Erhöhung des Plafonds für Ehepaare bei Neurentnern von 150 auf 155%. Diese Verbesserung bei der AHV ist eine Teil-Kompensation für die Renteneinbussen in der 2. Säule. Für Rentner ohne 2. Säule (50% der Frauen haben keine 2. Säule) sind die 70 Franken eine Verbesserung der AHV.
  • Finanziert wird der Rentenzuschlag für Neurentner mit 0,3 Lohnprozenten, je 0,15% zu Lasten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
  • Bisherige Rentnerinnen und Rentner werden weder von der Herabsetzung des Umwandlungssatzes noch von der Rentenerhöhung der Frau betroffen. Ihre Rente bleibt unverändert und wird von der Reform nicht tangiert.

Sollte die Vorlage scheitern, liegt der Fondbestand im Jahr 2030 bei 12% oder 7,25 Milliarden Franken und im Jahr 2035 würde sich das Defizit bereits auf 43‘326 Milliarden Franken aufsummieren. Auch im obligatorischen BVG-Bereich ist der Handlungsbedarf akut, weil schon aktuell rund 4 Milliarden Franken von den Erwerbstätigen an Rentnerinnen und Rentner umverteilt werden, was im Kapitaldeckungsverfahren nicht akzeptabel ist. In diesem Jahrhundert war noch keine Rentenreform erfolgreich. Alle sind gescheitert und nichts wäre teurer als ein Scheitern auch dieser Vorlage.

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