Die Mitte will keinen «Ballenberg» für Gemeinden am Rhein
24. Juli 2024
Der Regierungsrat schlägt einen umfassenden kantonalen Nutzungsplan zum Schutz der Rheinuferlandschaft vor. Die Mitte Aargau lehnt diesen in ihrer Stellungnahme zur Anhörungsvorlage ab. Dieser kantonale Nutzungsplan ist unnötig. Anpassungen wären am bestehenden Rheinuferschutzdekret grundsätzlich möglich gewesen und nach wie vor zu prüfen. Die Entwicklungsmöglichkeiten der dort ansässigen Bevölkerung werden bereits durch übergeordnetes Recht stark eingeschränkt und würden mit dem kantonalen Nutzungsplan weiter ausgedehnt. Das ist nicht im Sinne der Mitte, welche entlang des Rheinufers keinen „Ballenberg“ möchte, sondern der dort ansässigen Bevölkerung eine Entwicklung zugestehen will. Die Mitte legt Wert auf pragmatische Lösungen, die sowohl den Schutz der Rheinuferlandschaft sicherstellen als auch die Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen berücksichtigen. Dies wird mit der Vorlagen nicht erreicht.