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Die CVP unterstützt die Änderungen des Stipendiengesetz.

29. Juni 2016

Mit dem Beitritt des Kantons Aargau zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen, muss das Stipendiengesetz geringfügig angepasst werden. Dabei spricht sich die CVP zur Anhörung für die beantragten Änderungen aus.

Das Stipendiengesetz regelt weiterhin die Voraussetzungen für die Gewährung von Bundesbeiträgen. Neu ist die Festlegung, dass nur noch diejenigen Kantone Anspruch auf die Gewährung von Ausbildungsbeiträgen haben, welche die für die Tertiärstufe massgeblichen Harmonisierungsbestimmungen des Stipendienkonkordats erfüllen. Grossrat Martin Steinacher ist aber überzeugt, dass es keine neue Regelung braucht mit einem Splittingmodel Stipendien und Darlehen.

Gesuchsberechtigung von ausländischen Personen

Das Stipendienkonkordat verlangt eine Ausweitung auf Personen, welche über eine Jahresaufenthaltsbewilligung verfügen, sofern sie seit fünf Jahren in der Schweiz aufenthaltsberechtigt sind. Bürgerinnen und Bürger aus der EU sind den Schweizern gleichzustellen. Die CVP kann diese Forderung nachvollziehen und unterstützt diese Änderung.

Höchstansätze

Da gemäss Stipendienkonkordat die minimalen Höchstansätze für Ausbildungsbeiträge auf der Sekundarstufe II bei Fr. 12‘000.- liegen müssen, ist auch da eine Anpassung nötig.

Die Mehraufwendungen der oben geforderten Punkte können kompensiert werden durch Reduktion der Stipendien bei Wechsel der Ausbildung, Elternunabhängigkeit und Senkung der Höchstbeiträge.

Dass die Anzahl Stipendienbezüger dadurch steigen wird, wird von der CVP begrüsst. Grossrat Martin Steinacher lehnt aber eine festgelegte Splittung der Unterstützung auf Stipendien und Darlehen klar ab. Junge Erwachsene wollen sich möglichst nicht verschulden und arbeiten lieber teilweise während der Weiterbildung, als dass man sich verschulden muss. In diesem Sinn soll an der Praxis von Stipendien oder Darlehen festgehalten werden. Dort wo die Elternbeiträge nicht ermittelt werden können, sollen in erster Linie Darlehen gesprochen werden, bei Härtefällen sollen aber Ausnahmen gemacht werden können.

 

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