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Danke für Anpassung der Baubewilligungspflicht

29. November 2021 – Antworten des Regierungsrates zur eingereichten Fraktionsmotion der Mitte Aargau am 24.08.2021, betreffend bewilligungsfreie Behebung von Schäden bei Bauten und Anlagen nach Unwetterschäden.

Nach Unwettern und Hagelzügen in einzelnen Regionen mit verehrenden Schadenfolgen für betroffene Landwirte und Personen mit Liegenschaften und Anlagen ausserhalb der Bauzone verfügte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt eine Bewilligungspflicht für die Umsetzung grösserer Reparaturen derselben Farbe und Beschaffenheit des Materials. Dies erschien der Mitte-Fraktion als eine unsinnige Forderung an die sonst schon hartgetroffenen Bauern. Durch das Sturmwetter und den Hagel waren die Dächer undicht geworden und die bereits eingebrachte Heuernte war nicht mehr genügend geschützt. Zudem wurden auch die Felder arg in Mitleidenschaft gezogen und eine massive Missernte wurde erwartet. Aus diesem Grund reichte die Mittefraktion eine Fraktionsmotion an den Regierungsrat ein. Die Motion forderte den Regierungsrat auf, den Betroffenen in dieser Notsituation unbürokratisch zu helfen und auf eine Baubewilligungspflicht bei Reparaturen von gleichem Material und Farbe zu verzichten.

Der Regierungsrat teilt in seiner Antwort mit, dass die Grenze zwischen bewilligungsfreiem Unterhalt und einer bewilligungspflichtigen Baumassnahmen zuweilen nicht ganz eindeutig sei. Im konkreten Fall stehe die pragmatische Erledigung eines Spontanwetter-Ereignisses im Vordergrund, welche im Einzelfall rasch zu erfolgen habe und deshalb klare Kriterien für die Auslegung brauche. So könne festgehalten werden, dass ein reiner 1:1 -Ersatz mit gleicher Materialisierung und Farbgebung bei zonenkonformen Bauten ohne zusätzliche Massnahmen als bewilligungsfreie Reparatur betrachtet werden könne.

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