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CVP will Laufzeiten der kantonalen Wirtschaftsmassnahmen verlängern

22. Juni 2020

Die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19- Pandemie ist für die CVP unumstritten. Die CVP-Fraktion begrüsst den Antrag der Fachkommission VWA und den Antrag der KAPF, dafür einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 150 Millionen Franken nachträglich zu bewilligen. Die CVP will aber morgen beim Geschäft 20.127 „Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ die festgelegte Laufzeit der Massnahme 1 verlängern und die Direktzahlungen bei den Härtefällen erhöhen lassen.

Der Regierungsrat hatte einen Verpflichtungskredit von 300 Millionen Franken für das Massnahmenpaket Wirtschaft beantragt. Am 14. April 2020 ermächtigte  die KAPF den Regierungsrat zur vorzeitigen Freigabe von 150 Millionen Franken für die erste Tranche. Die erste Etappe des Massnahmenpakets Wirtschaft wird seit dem 20. April 2020 operativ umgesetzt. Bis Anfang Juni 2020 wurde nur ein kleiner Teil der Mittel beantragt beziehungsweise ausbezahlt.

150 Mio Franken Verpflichtungskredit Massnahmenpaket Wirtschaft genügen
Nach eingehender Diskussion und unter Abwägung verschiedener Fakten und Argumente hat die CVP Fraktion einstimmig beschlossen, dass aufgrund der aktuellen Einschätzung der Lage ein Verpflichtungskredit für das Massnahmenpaket Wirtschaft in der Höhe von 150 Millionen Franken aus heutiger Sicht genügt. Aufgrund der aktuellen Lage und mit Blick auf den Finanzhaushalt erscheint  die Bindung von finanziellen Mitteln in der Höhe der ursprünglich vorgesehenen 300 Millionen Franken als eher zu hoch. Es ist jedoch zu beachten, dass mögliche Massnahmen im Bereich Gesundheit in diesem Paket nicht berücksichtigt sind und noch beraten werden müssten.

Aus oben erwähnten Überlegungen soll auch der vom Regierungsrat beantragte Nachtragskredit von 190 Millionen Franken auf 107,5 Millionen Franken gekürzt werden, was die CVP zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls begrüsst.

Unternehmen und Arbeits- und Lehrplätze müssen erhalten bleiben
Auch wenn die CVP zuversichtlich ist, dass 150 Millionen wohl ausreichen werden, wird sie sich aber ohne Zögern dafür einsetzen, dass kurzfristig weitere Gelder gesprochen werden, sollte sich die Lage für die Wirtschaft ändern respektive verschlechtern. Die CVP wird sich mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass möglichste viele Unternehmungen die Coronakrise bewältigen können und somit Arbeitsplätze und Lehrplätze erhalten bleiben. Die CVP-Fraktion  ist  überzeugt, dass es zwingend ist, die wirtschaftliche Lage für die Aargauer Unternehmen laufend zu analysieren und wenn notwendig sofort zu reagieren.

CVP setzt sich für Verlängerung der Sofotmassnahmen ein
Es ist davon auszugehen, dass viele Unternehmungen in den letzten Wochen zuerst die eigenen Reserven verwendet und für ihren Betrieb eingesetzt haben. Sie haben somit keine Gesuche für kantonale Unterstützung beansprucht oder beantragt. Nun gibt es aber viele Unternehmungen, welche erst jetzt in Bedrängnis kommen, sei es, weil der Arbeitsvorrat aufgebraucht, weil die Lieferkette irgendwie unterbrochen ist oder sei es, weil einfach keine momentane Nachfrage mehr zum Produkt besteht. Darum wird sich die CVP-Fraktion morgen Dienstag dafür einsetzen, dass die Laufzeit für die Massnahme 1 „Sofortbezahlung“ bis Ende September 2020 verlängert wird. Diese würde bereits Ende Juni ablaufen. Im Weiteren sollen die Direktzahlungen für Härtefälle von aktuell maximal Fr. 20’000.- erhöht werden. Vielen Betrieben ist mit einem Kredit nicht geholfen, da sie diesen kaum je wieder zurückbezahlen können und es ehrlicher wäre, von Anfang an mit Direktzahlungen zu unterstützen.

Die CVP ist überzeugt, dass der Regierungsrat und die entsprechenden Kommissionen bei einer eventuellen zweiten Welle sehr rasch handeln können und auch werden, damit schnell die Ermächtigung zur vorzeitigen Freigabe von allfällig weiteren benötigten Budgetmitteln für eine zweite Etappe erteilt werden kann.

Ebenso unterstützt die CVP das Massnahmenpaket Kultur für Soforthilfe und Ausfallentschädigungen. Dieses ist für Kulturschaffende existentiell wichtig. Der Anteil des Kantons ist im Verhältnis zu den Ausgaben des Bundes relativ gering.

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