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CVP weist gesundheitspolitische Gesamtplanung zurück

28. September 2015

Die gesundheitspolitische Gesamtplanung wird von der CVP Aargau zurückgewiesen. Gute Semantik und einige gute Strategien reichen nicht aus um die geplante Fehlentwicklung im Aargauischen Gesundheitswesen zu bekämpfen. Die geplanten Instrumente des Kantons sind kontraproduktiv, rückwärtsgewandt und mehrheitlich bürokratisch/planwirtschaftlich. Die GGPL ist in einem Zeithorizont von zwei bis drei Jahren komplett zu überarbeiten und datenunterlegt neu vorzulegen.

Die GGPL ist in der vorliegenden Form untauglich und kommt zum falschen Zeitpunkt. Sie kann ohne tiefgreifende Überarbeitung nicht als sachgerechte Entscheidungsgrundlage für die Definition der aargauischen Gesundheitspolitik dienen. Gerade im kostenintensivsten Teil (Spitalversorgung) ist festzuhalten:Erstens ist der Beobachtungshorizont deutlich zu kurz. Die seit 2012 eingetretenen Entwicklungen sind nicht abschliessend interpretierbar. Und zweitens ist die Datenanalyse (nicht die Datensammlung) ungenügend. Neben den erbrachten Leitungen sind vor allem Faktoren wie Bevölkerungswachstum, Kostenverschiebungen von den Krankenkassen zu öffentlichen Hand etc. relevant.

„Vor diesem Hintergrund sind die geforderten Eingriffe und geplanten Instrumente des Kantons mehrheitlich kontraproduktiv, rückwärtsgewandt und mehrheitlich bürokratisch/planwirtschaftlich. Die GGPL muss zurückgewiesen werden und ist in einem Zeithorizont von zwei bis drei Jahren komplett zu überarbeiten und datenunterlegt neu vorzulegen“, so Andre Rotzetter, Grossrat CVP Aargau.

Keine KVG-widrig Strategien
Das KVG will die Kostenentwicklung über mehr Wettbewerb eindämmen. Im Januar 2012 wurde die neue Spitalfinanzierung eingeführt. Die eingetretenen Entwicklungen sowie die sich daraus ergebenden Anpassungen im Bereich der Spitalversorgung können noch nicht abschliessend interpretiert werde. „Der Strukturwandel, der zu mehr Effizienz führen wird, beginnt erst jetzt. Der Kanton will ihn nun bereits durch bürokratische Eingriffe wieder rückgängig zu machen“, so Rotzetter.

Aufrechterhaltung einer gut ausgebauten regionalen Gesundheitsversorgung
Die vom Kanton angedachte detaillierte Versorgungsplanung und der damit einhergehende Verzicht auf die regionalpolitische Ausrichtung der Aargauischen Gesundheitsversorgung macht aus Sicht der CVP weder volkswirtschaftlich noch finanzpolitisch Sinn. Im Kanton Aargau sind viele Spitäler, Rehabilitationskliniken und Pflegeinstitutionen mit national hoher Ausstrahlung tätig, die auch den finanziellen Benchmark mit ausserkantonalen Institutionen nicht fürchten müssen. Für den Erhalt dieses Status sieht der Kanton nur wenig vor. Er setzt die Schwerpunkte vielmehr auf eine kostengünstige Leistungserbringung, nicht aber für Unternehmungen, die auch von ausser kantonalen Anspruchsgruppen beansprucht werden und Taktgeber im Schweizer Gesundheitswesen sind. Mit dieser Haltung gefährdet der Kanton die Versorgung der Bevölkerung nicht. Sie kann auch ausser kantonal versorgt werden. Dies dann aber zu Bedingungen und Preisen, welche der Aargau nicht mehr beeinflussen kann. Dies bringt einen grossen volkswirtschaftlichen Nachteil.

Die Kantone sind vom Bundesgesetzgeber verpflichtet, interkantonal zusammenzuarbeiten. Diese interkantonale Ausrichtung der Gesundheitspolitik lässt der aktuell vorliegende Bericht ausser Acht. Der Bezug zum gemeinsamen Versorgungsbericht der Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn fehlt gänzlich.

Ebenso vermisst die CVP eine klare Positionierung des Kantons zur spezialisierten und hochspezialisierten Medizin. Es besteht die Gefahr, dass der Kanton Aargau seine anerkannte Position mit einer ausgezeichneten und hervorragend ausgestatteten Gesundheitsversorgung so preisgibt und es zu einer vermehrten Abwanderung von Patientinnen und Patienten in andere Kantone kommt.

Hoher administrativer Aufwand wegen Datenhunger des Kantons
Der zunehmende Datenhunger des Kantons führt zu höheren administrativen Aufwänden und somit zu Kostensteigerungen bei den Leistungserbringern, aber auch beim Kanton, welcher die Daten einfordern, analysieren und auswerten muss.

Zudem werden die finanziellen Auswirkungen in der GGpl 2025 einseitig aus Sicht des Kantons betrachtet. Die Konsequenzen sind ganzheitlich und unter Einbezug der finanziel-len Auswirkungen auf die Leistungserbringer zu betrachten. Denn letztlich zahlt der Bürger direkt oder indirekt über die Steuern die Kosten.

Befähigungszielsetzung beurteilt CVP positiv
Die CVP erachtet die Aufnahme der Befähigungszielsetzung äusserst positiv und begrüsst dieses oberste Ziel in der Vision. Der Weg bis zur Erreichung dieses Ziels ist noch sehr lange. Die CVP ist der Ansicht, dass diese Kompetenzerreichung die Verantwortlichen der Bildung aufnehmen müssen. Denn in der Schule soll für das Leben gelernt werden. Weitere Strategien in Bereich eHealth und integrierte Versorgung sind positiv zu beurteilen. Lobenswert ist auch die Semantik, wie das Thema angegangen ist. Leider ist der Inhalt nicht auf dem gleichen Niveau.

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