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CVP lehnt Gebühr für Entscheide der Anwaltskommission ab

17. Dezember 2019

Die CVP Aargau erachtet es als sinnvoll, das Amt für Justiz mit dem Vollzug der neuen elektronischen Überwachungsmöglichkeiten zu beauftragen. Die Gebühr für Entscheide der Anwaltskommission lehnt die CVP jedoch ab.

Die CVP Aargau begrüsst die durch das Bundesgesetz zur Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen umzusetzenden Neuerungen im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) und erachtet es als sinnvoll, das Amt für Justiz mit dem Vollzug der neuen elektronischen Überwachungsmöglichkeiten zu beauftragen. Sie stimmt der entsprechenden Änderung des EG ZGB vorbehaltlos zu. Dasselbe gilt für die vorgeschlagenen, marginalen Anpassungen des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (EG ZPO), des Dekrets über die Verfahrenskosten (VKD) und des Dekrets über die Entschädigung der Anwälte (Anwaltstarif). Verschiedene neue Regelungen auf Bundesebene, die bundesgerichtliche Rechtsprechung und die Erfahrungen aus der Praxis bedingen die vorgeschlagenen Präzisierungen und Verbesserungen.

Keine Gebühr für Entscheide der Anwaltskommission
Nicht einverstanden ist die CVP jedoch mit der vorgeschlagenen Ergänzung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (EG BGFA). Danach soll die Anwaltskommission – in Abweichung vom Grundsatz, wonach sämtliche erstinstanzlichen Verwaltungsverfahren unentgeltlich sind – für alle ihre Entscheide eine Gebühr erheben können. Die Folge wäre, dass Anwältinnen und Anwälte künftig auf nicht bezahlte Honorarforderungen verzichten müssten. Dies aufgrund der Tatsache, dass sie verpflichtet sind, sich durch die Anwaltskommission vom Anwaltsgeheimnis entbinden zu lassen, bevor sie eine Betreibung gegen eine Klientin oder einen Klienten einleiten dürfen. Es wäre unangemessen, wenn Anwältinnen und Anwälte für diese zusätzliche Hürde (die keiner anderen Berufsgattung – nicht einmal den Ärzten – zugemutet wird) Gebühren zahlen müssten.

Antwort der CVP Aargau

Vernehmlassungsantwort

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