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CVP fordert konkurrenzfähiges Lohnsystem für Lehrpersonen und Schulleitungen

29. April 2020

Die CVP ist überzeugt, dass mit dem geplanten Lohnsystem ARCUS der Kanton Aargau seine Wettbewerbsfähigkeit verbessert. Vor allem die jüngeren Lehrpersonen können von einer erfreulichen Verbesserung profitieren. Die Einführung des neuen Lohnsystems soll zwingend in einem Schritt erfolgen.

Der in den ersten Berufsjahren steiler ausfallende Lohnanstieg und das frühere Erreichen des Lohnmaximums werden begrüsst. Dem Grundsatz „gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit“ wird nachgekommen. „Die CVP fordert ein konkurrenzfähiges Lohnsystem im interkantonalen Vergleich“, so Grossrat Jürg Baur. „Es ist uns wichtig, dass wir die jungen, in unserem Kanton, ausgebildeten Lehrpersonen in unserem System behalten können.“ Der Anfangslohn der Lehrpersonen an Berufsfachschulen ist aber im Vergleich zum aktuell gültigen System tiefer; dies muss dringend korrigiert werden.

Handlungsbedarf bei Stundenverpflichtungen und Zuteilungskriterien
Die CVP begrüsst die Anwendung einer systemischen Funktionsbewertungsmethodik und der Aufbau einer Funktionsstruktur. Die 43 Anforderungsniveaus und die 22 Lohnstufen der Verwaltung mit Zwischenstufen führen zu einer feineren Differenzierung. Die Unterscheidung zwischen Klassen- und Fachlehrperson ist sinnvoll, da die Anforderungen unterschiedlich sind. Mit der erhöhten Einstufung der Lehrpersonen für schulische Heilpädagogik gegenüber Klassenlehrpersonen erhofft sich die CVP Aargau eine dringend notwendige Attraktivitätssteigerung und damit ein richtiger Schritt gegen den eklatanten Fachkräftemangel. Die Aufzeigung der Stundenverpflichtungen der einzelnen Stufen fehlt und die Zuteilungskriterien der Stufen müssen klar definiert sein. Hier besteht Handlungsbedarf.

Erfahrungsstufen sind der Variante Leistungslohn vorzuziehen
Die CVP ist mit der Berücksichtigung von Berufserfahrung und Lebensalter als Kriterien für die Einstufung im Lohnband einverstanden. Die Variante Erfahrungsstufen ist der Variante  Leistungslohn klar vorzuziehen, da eine korrekte Beurteilung der Leistungen einer Lehrperson in ihrem Kerngeschäft kaum möglich ist. Für die Zuteilung zu einer Lohnstufe werden die die schon geleisteten Berufsjahre zu 80% und die Jahre mit ausserschulischen Tätigkeiten zu 40% angerechnet. Mit diesem System kann die Attraktivität für Quereinsteigende hochgehalten werden. Als positiv bewertet wird die Anrechnung der Berufserfahrung als Lehrperson bei den Schulleitungen; dies führt zur gewünschten Attraktivität für Personen mit pädagogischem Hintergrund. Allerdings ist die CVP der Meinung, dass die betriebliche Berufserfahrung bei Berufskundeunterricht-Lehrpersonen ebenfalls angerechnet werden muss. Zudem braucht es, um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, für den transparenten Nachweis der Berufsjahre ein entsprechendes System.

Steigerung der Attraktivität als Ziel
Der Anstieg in vier Anstiegsstufen zu je sieben Jahren (28 Erfahrungsstufen) wird unterstützt. Eine steil ansteigende Kurve ist grundsätzlich zu befürworten, um eine Steigerung der Attraktivität für junge Lehrpersonen zu erreichen. Allerdings muss auch die Arbeitsplatz-Attraktivität nach Erreichen des Lohnmaximums gesichert sein.

Die Einführung muss zwingend zeitnahe und in einem Schritt erfolgen. Eine stufenweise Einführung vermindert die Attraktivität, erschwert die organisatorisch-administrative Arbeit und vergrössert die Gefahr einer Abwanderung der Lehrpersonen in andere Kantone.

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