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CVP fordert Abschaffung des Eigenmietwertes und Einführung des Wahlmodells

21. Juni 2016

Die CVP Aargau fordert die Abschaffung des Steuerzwangs beim Eigenmietwert und unterstützt die Einführung des einmaligen Wahlrechts bei der Besteuerung des Eigenmietwertes. Sie spricht sich klar gegen die eingereichte Standesinitiative aus, welche neben dem Eigenmietwert auch die Abzugsmöglichkeiten für Schuldzinsen und Unterhaltskosten komplett abschaffen will.

Die Standesinitiative der SP Aargau verlangt, neben der Besteuerung des Eigenmietwerts auch die Abzugsmöglichkeiten für Schuldzinsen und Unterhaltskosten komplett abzuschaffen. Einzig finanzielle Anreize mit Lenkungswirkung, insbesondere für energetische Sanierungen, kön­nten beibehalten werden.

„Die Abschaffung des Eigenmietwertes und der Abzugsmöglichkeiten der Schuldzinsen führt zu einer steuerlichen Bestrafung aller Hausbesitzer“, so Andreas Senn, CVP-Grossrat. „Deshalb fordert die CVP Aargau die für alle Hauseigentümer fairere Einführung des Wahlmodells“. Ein einmaliges Wahlrecht bei der Besteuerung von Wohneigentum verlangt die Motion von SVP-Nationalrat Hans Egloff. Hauseigentümer können zu einem frei wählbaren Zeitpunkt angeben, ob ihre Liegenschaft künftig mit oder ohne Eigenmietwert und Abzug der Schuldzinsen versteuert werden soll. „Die CVP-Fraktion hat sich klar für das Wahlrecht ausgesprochen und wird die Standesinitiative der SP Aargau nicht unterstützen“, so Andreas Senn weiter.

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