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CVP begrüsst Entscheid zur Vertretungsmöglichkeit

23. Dezember 2020

Die CVP begrüsst die vorgeschlagenen Verfassungs- und Gesetzesänderungen „Verfassungsänderung des Kantons Aargau; Gesetz über die Organisation des Grossen Rates und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung (Geschäftsverkehrsgesetz; GVG)“, welche Mitgliedern des Grossen Rates künftig ermöglichen, sich bei längerfristigen Abwesenheiten im Parlament vertreten zu lassen.

Aktuell gibt es weder auf Kantons- noch auf Gemeindeebene eine Stellvertretungsregelung. Bei Abwesenheit eines Ratsmitgliedes nicht vertretene Fraktions-Stimmen verfallen. Dies verfälscht den Wählerwillen und stellt manch ein Parlamentsmitglied bei längerer, unvermeidbarer Abwesenheit vor die schwierige Entscheidung, vorzeitig zurückzutreten und einer Nachfolgerin oder einem Nachfolger Platz zu machen. Jüngere Politikerinnen und Politiker, die mitten im Familien- und Berufsleben stehen, betrifft dies ganz besonders. Sie sollen nicht mehr gezwungen sein, sich zwischen Mutterschaft, Militärkarriere, Beruf und Politik entscheiden zu müssen.

Den regierungsrätlichen Vorschlag, die auf Kantonsebene skizzierte Vertretungsregelung  auch auf Gemeindeebene im Einwohnerrat vorzusehen, unterstützt die CVP ebenfalls. Diese soll jedoch – wie auch die Stellvertretung im Grossen Rat – ausschliesslich auf freiwilliger Basis, nur bei längeren Abwesenheiten von drei bis zwölf Monaten und nur aus den im Gesetz abschliessend aufzuzählenden Gründen (Mutterschaft, Krankheit, Unfall, Militär- und Zivildienst) der Fall sein. Eine Generalklausel, welche eine Stellvertretung auch aus «anderen wichtigen Gründen» zulässt, lehnt die CVP ab. Dies einerseits deshalb, weil die Bewilligung solcher «Urlaubsgesuche» einen unverhältnismässig grossen Administrativaufwand zur Folge hätte. Andererseits ist die CVP der Meinung, dass sich gewählte Politikerinnen und Politiker ganz bewusst für eine vierjährige Tätigkeit in einem Parlament entschieden und ihren Wählerinnen und Wählern gegenüber Verantwortung übernommen haben, welche wenn immer möglich persönlich wahrgenommen werden soll.

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