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CVP-Antrag stattgegeben

21. Juni 2016

Seit 2012 müssen die Kantone 85% des Aufwands für Verlustscheine aus Krankenkassenprämienausständen übernehmen. Es zeigt sich, dass die vom Kanton angenommen Verlustscheinbeträge viel zu tief angesetzt waren. Dem Vorschlag der Kommission zu folgen wie FDP und SVP dies taten, konnte sich die CVP nicht anschliessen. Die Kompensation von 31, 7 Millionen ist unrealistisch. Deshalb machte die CVP einen Kompromissvorschlag mit einer Kürzung des Nachtragkredites von 10 Millionen. Der Grosse Rat hat im zugestimmt.

Grossrat und Vizepräsident der CVP Aargau Werner Müller sagt: „Für die CVP ist stossend, dass der Grosse Rat den Nachtragskredit in dieser Höhe einfach zur Kenntnis nehmen kann. Bei der Verabschiedung des Gesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung durch den Grossen Rat im Oktober 2015 muss der zusätzliche Kreditbedarf von Mitteln für die Krankenkassenprämienausstände bereits bekannt gewesen sein. Es wäre also noch genügend Zeit vorhanden gewesen, den Mehraufwand ins Budget 2016 aufzunehmen. Für die CVP-Fraktion ist dieses Versäumnis nicht nachvollziehbar. Es erweckt den Anschein, dass eine Budgetbeschönigung beabsichtigt war. Unser Kompromissvorschlag scheint uns tragbar.“

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