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CVP-Anliegen mit Ja zur Änderung KBüG Rechnung getragen

9. Februar 2020

Das Aargauer Stimmvolk hat der Gesetzesänderung zum Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) mit 64.8% klar zugestimmt. Die Überprüfung der staatsbürgerlichen Kenntnisse als Zulassungsvoraussetzung für die Gesuchseinreichung und die zehnjährige Wartefrist beim Sozialhilfebezug – ausser die bezogene Sozialhilfe wird vollständig zurückerstattet – werden eingeführt.

Dem von der CVP in einer Motion vom 27. Juni 2017 geforderten Anliegen wurde mit der Annahme der Gesetzesänderung zum KBüG Rechnung getragen. Die Grossrätinnen Edith Saner und Susanne Voser verlangten in ihrem Vorstoss das zeitnahe Vorliegen einer revidierten kantonalen Regelung mit einer verkürzten Anhörungsfrist aufgrund der geänderten Bundesbestimmungen und beantragten die Umsetzung des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht.

Durch die Annahme der Gesetzesänderungen kann künftig ein Einbürgerungsgesuch erst nach bestandener Prüfung der staatsbürgerlichen Kenntnisse eingereicht und Gesuchstellende dürfen nicht eingebürgert werden, wenn sie in den zehn Jahren unmittelbar vor der Gesuchstellung oder während des Einbürgerungsverfahrens Sozialhilfe bezogen haben beziehungsweise beziehen, ausser sie haben diese zurückbezahlt. „Das Stimmvolk des Kantons Aargau will beim Einbürgerungsprozess im Zusammenhang mit dem Sozialhilfebezug strengere Regeln als vom Bund vorgesehen“, so Grossrätin Susanne Voser.

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