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CVP Aargau will Sicherheit für unseren Wirtschaftsstandort

7. Dezember 2018

Die Steuervorlage 17 ist für die Schweiz von hoher Bedeutung. Der Wirtschaftsstandort Schweiz braucht dringend Rechtssicherheit. Diese kann nur mit der Abschaffung der international nicht mehr anerkannten Steuerregimes und durch eine ausgewogene und mehrheitsfähige Reform der Unternehmensbesteuerung erreicht werden. Nach der abgelehnten Unternehmenssteuerreform und nach der ebenso abgelehnten AHV-Vorlage sind Kompromisse auf allen Seiten erforderlich, um eine mehrheitsfähige Lösung zu finden. Die jetzt vorliegende SV17 und Umsetzung im Kanton Aargau bildet eine gute Grundlage, die aufzeigt, wie die Mindereinnahmen durch den Bundesbeitrag und die Gegenfinanzierung innerhalb des Unternehmenssteuerrechtes aufgefangen werden und die Sozialpartner nicht zu kurz kommen.

Die CVP Aargau begrüsst die kantonalen Umsetzungsvorschläge des Aargauischen Regierungsrates, setzt jedoch u.a. bei der Dividendenbesteuerung andere Akzente. Der CVP ist es wichtig, dass den bereits ansässigen Firmen Sorge getragen wird und ihnen gute steuerliche Bedingungen weiterhin zukommen. Eine umsichtige und auf Stabilität ausgerichtete Umsetzung ist zentral.

Forschung und Innovation
Die steuerlichen Instrumente der Patentbox mit dem höchstmöglichen Einschlag von 90% sollen gewährt werden, wie auch der zusätzlich höchstmögliche Abzug von 150% für Forschung und Entwicklung – dies als starkes Zeichen für die Wirtschaft im Kanton Aargau. Ein Kanton, der sich in den letzten Jahren zunehmend in den Bereichen Forschung, Entwicklung und High-Tech auszeichnet.

Dividendenbesteuerung und Familienunternehmen
Bei der Dividendenbesteuerung will die CVP Aargau keine Experimente vornehmen. Der Satz soll entsprechend dem heutigen gleichbleiben, mithin 50% verbunden mit dem Wechsel im Teilsatzverfahren. Damit setzen wir uns für gleichbleibende Bedingungen bei den für unseren Kanton Aargau sehr wichtigen Familienunternehmen ein.

Untere Tarifstufe beim Gewinnsteuertarif
Eine Reduktion der Gewinnsteuer in der oberen Tarifstufe soll nicht in diesem Umfang erfolgen, bzw. es soll darauf verzichtet werden. Die untere Tarifstufe wird demgegenüber wie vom Regierungsrat vorgeschlagen unterstützt. Die KMU tragen wesentlich dazu bei, dass wir im Kanton Aargau einen sehr hohen Beschäftigungsgrad haben. Die privilegierte Vermögensbesteuerung bei den Aktien will die CVP Aargau nicht aufheben, da auf Bundesebene noch eine Motion hängig ist, welche eine solche Besteuerung explizit vorsehen will. Eine vorauseilende Abschaffung hätte für viele Steuerzahlende und schliesslich auch für den Kanton Aargau massive Folgen.

Teilrevision Steuergesetz
Diese Vorlage wird von der CVP Aargau in allen Punkten unterstützt. Endlich wird auch im Kanton Aargau wie in allen anderen Kantonen das gesetzliche Grundpfandrecht eingeführt. Der Aargau ist noch der einzige Kanton, der für die Kantons- und Gemeindesteuern aus Grundstückverkäufen keine Sicherung hat. Begrüssenswert ist, dass die Regelung auf den Verkaufserlös abstellt. Im Weiteren macht die direkte Einreichung des Lohnausweises von Seiten Arbeitgeber im Zeitalter der Digitalisierung Sinn.

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