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CVP Aargau steht ein für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie

25. September 2014

Mit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative ist in der Schweiz eine arbeitspolitisch grundlegend neue Situation entstanden. Die Personenfreizügigkeit mit der EU wird es in der bekannten Form nicht mehr geben. Die Auswirkungen auf die Wirtschafts-, Standort- und Personalpolitik sind noch unbekannt. Und auch angesichts der demografischen Entwicklung werden Unternehmen umdenken müssen. Alternative Möglichkeiten bestehen in der besseren Ausschöpfung der inländischen Arbeitskräfte, der Förderung von attraktiven Arbeitszeit-modellen oder der Nutzung des Potenzials von älteren Arbeitnehmenden sowie Um- und Wiedereinsteigenden, was nicht zuletzt auch die gezieltere Nutzung der eigenen Bildungsinvestitionen mit sich bringt.

Für die CVP gehört die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu den Grundsätzen einer nachhaltigen Wirtschafts- und Standortpolitik sowie einer modernen zukunftsgerichteten Gesellschaftspolitik. Zwar wurde der CVP-Familienartikel zur besseren Vereinbarkeit im letzten Jahr von den Ständen verworfen, durch die doch grosse Zustimmung des Volkes bildet die Abstimmung jedoch keine grundsätzliche Absage an eine moderne Familienpolitik. Die CVP Aargau wertet den Volksentscheid so, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie kantonal geregelt werden soll, freiwillig und möglichst kostenneutral.

Deshalb setzt sich die CVP auf kantonaler Ebene für eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein. Eine solche bildet einen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfolgsfaktor und stärkt den Standort Aargau. Die Bedürfnisse und Realitäten unserer Gesellschaft haben sich verändert, diesem Umstand ist politisch Rechnung zu tragen. Die vorliegende Resolution definiert die Stossrichtung. Die Konkretisierung erfolgt auf parlamentarischer Ebene.

Die CVP Aargau fordert:

  • Optimierte Schulstrukturen für eine moderne Familienpolitik

Mit Berücksichtigung auf die lokalen Bedürfnisse soll im Sinne einer ganzheitlichen Schulpolitik auch ein verstärkter Fokus auf die moderne Familienpolitik gelegt werden. Die Tagesbetreuung für diejenigen Kinder, welche eine solche benötigen, soll durch ein optimiertes gemeinsames Stundenplan- und Betreuungsmanagement von Gemeinde und Schule angestrebt werden. Die „Öffnungszeiten“ der Schulen sind weiter zu verbessern, denn sie bilden einen Schlüsselfaktor für die Vereinbarkeit von Beruf- und Erwerbsleben. Schulgemeinden können durch Betreuungsangebote integriert in der Schule wichtige Standortvorteile für Familien bieten. Geprüft werden sollen auch Leistungsvereinbarungen mit privaten Tagesschulen, weil diese mit der Tagesbetreuung ein Bedürfnis abdecken, welchem die Volksschule nicht auf gleiche Weise nachkommen kann.

  • Steuerliche Vorteile für familienfreundlichen Unternehmen

Gute Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmende, flexible Arbeitszeitmodelle und die bessere Ausschöpfung des inländischen Personals und der Fachkräfte stärken die Attraktivität der Unternehmen. Unternehmen mit guten Rahmenbedingungen für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollen nach Erfüllen eines Kriterienkatalogs steuerlich begünstigt werden. Konkret sollen Firmen, die Krippenplätze selber anbieten, sich bei Krippen einkaufen oder private Tagesschulen unterstützen, die anfallenden Kosten bei den Steuern abziehen können.

  • Den erleichterten Wiedereinstieg ins Erwerbsleben, flexibler Übergang ins Rentenalter

Der Wiedereinstieg vom Familienleben ins Erwerbsleben und in gewisse Berufsausbildungen muss erleichtert werden. Gerade Frauen, welche während Jahren einen Haushalt gemanagt haben, sollte beim Quereinstieg beispielsweise in den Lehrberuf oder in den Pflegeberuf entgegengekommen werden durch spezielle Quereinsteigerangebote. Aus- und Weiterbildungen während der Familienphase (Kindsalter bis max. 16 Jahre) können bis zu einem Maximalbeitrag von 10‘000.- Franken als Gewinnungskosten steuerlich in Abzug gebracht werden.

Der längere Verbleib im Erwerbsleben über das gesetzlich vorgesehene Rentenalter hinaus entspricht immer mehr einem Bedürfnis von älteren Arbeitnehmenden und ihren Arbeitgebern, welche von ihrem Wissen und ihrer Erfahrung profitieren. Älteren Arbeitnehmern sollen mit flexiblen Übergangsmodellen (Pensenreduktionen) von Erwerbsleben in den Ruhestand entgegenkommen werden. Ein sukzessiver Ausstieg aus dem Arbeitsleben hat auch insofern Auswirkungen auf die moderne Familienpolitik, als dass die neue Zeit eventuell gerne auch für die Betreuung der Enkelkinder genutzt wird. Grosseltern spielen in Familien eine wichtige Rolle bei der Vereinbarkeit von Beruf und Erwerbsleben.

  • Die Vereinbarkeit als Kriterium bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen

Bei der kantonalen Arbeitsvergabe sind Richtlinien zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufzunehmen und entsprechend bei der Vergabe als Kriterium zu berücksichtigen.

Manifest zum Download

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