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CVP Aargau ist für die Anpassung des Eigenmietwerts

23. November 2015

Die Regierung beantragt per 1. Januar 2016 die Erhöhung des Eigenmietwerts, weil sich die Marktmietwerte um mehr als 5 Prozent verändert haben. Zurzeit liegt der Median der ermittelten Eigenmietwerte bei 54.2 Prozent. Ein Ja bringt Mehreinnahmen von 14 Millionen Franken auf Kantonsebene und 13.3 Millionen Franken auf Gemeindeebene. Die CVP sieht keinen politischen Handlungsspielraum und stimmt dem Gesetz knurrend zu.

Das kantonale Steuergesetz verlangt, dass der Eigenmietwert 60 Prozent des Marktmietwertes betragen muss. Aktuell beträgt der Medien der ermittelten Eigenmietwerte 54.2 Prozent. Die gesetzliche Vorgabe wird somit um mehr al 5 Prozentpunkte unterschritten. Deshalb rechtfertigt sich eigentlich die Anpassung des Eigenmietwerts, wie die Regierung vorschlägt. Eine Erhöhung des Eigenmietwerts bringt dem Kanton Mehreinnahmen von 14 Millionen Franken, den Gemeinden 13.3 Millionen Franken.

Verbesserung der Steuergerechtigkeit
Diese Massnahme ist für Eigenheimbesitzer äusserst unpopulär. Dennoch ist die CVP der Ansicht, dass sich aufgrund des aktuellen Steuergesetzes diese Massnahme rechtfertigt. Mit der Anpassung des Eigenmietwerts wird die Steuergerechtigkeit zwischen Mietern und Eigentümern verbessert. Dies ist der CVP ebenso wichtig.

Keine Toleranz bei der Umsetzung der Gesetzgebung
Gerade im Anbetracht der angespannten finanziellen Lage im Kanton, ist es für die CVP unverständlich, dass gewisse Parteien einen Widerspruch zur aktuellen Gesetzgebung tolerieren und zur Entlastung des kantonalen Budgets eine Korrektur ablehnen. Zumal die letzte Anpassung aus dem Jahre 2001 stammt. Gesetze müssen berücksichtigt werden und nicht je nach Interessenlage ausgelegt. Dies widerspricht dem Rechtsverständnis der CVP.

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