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CVP Aargau erfreut über Einführung pauschalisierten Ressourcierung ab Schuljahr 2020/21

8. April 2019

Die CVP Aargau ist überzeugt, dass mit der neuen Ressourcierung einen Mehrwert an der Aargauer Volksschule erzielt werden kann. Die Umsetzung der neuen Ressourcierungsabläufe wird die strategische Planung an den Schulen vor Ort nachhaltig verändern.

Die einzelnen Schulen vor Ort bekommen neu ein Ressourcenkontingent aufgrund einer differenzierten Schülerinnen- und Schülerpauschale. Die heute geltenden antragsbasierten Ressourcierungsabläufe werden ersetzt. Mit dieser Einführung erhalten die Schulen eine Vereinfachung und Flexibilisierung, eine Vergrösserung des pädagogischen Handlungsspielraumes sowie eine Verbesserung der Planbarkeit ihrer  Ressourcenstruktur. Mit der Zuweisung des gesamten Ressourcenkontingents wird den einzelnen Schulen mehr Verantwortung übertragen. Die Schulführung sorgt zusammen mit den Lehrpersonen für ein qualifiziertes und wirkungsvolles Bildungsangebot.

Mit der neuen Zuteilung wird vermehrt Rücksicht auf die örtlichen Gegebenheiten und Unterschiede der einzelnen Schulen genommen. Das Bildungsrecht der Schülerinnen und Schüler gilt weiterhin und der Unterricht muss ebenfalls gemäss Stundentafel  durchgeführt werden. Die Schulen können aber weitere Lernangebote oder Lernformen anbieten, die den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schülern und den Rahmenbedingungen am Schulort am besten entsprechen.

Die CVP Aargau ist überzeugt, dass die Umsetzung der neuen Ressourcierungsabläufe die strategische Planung an den Schulen vor Ort nachhaltig verändern wird. Damit diese komplexe Umsetzung gut gelöst werden kann, benötigt es kompetente Führungspersonen und verschiedene Prozessbegleitungen. Es ist eine Aufgabe des Kantons, diese Personen dazu zu befähigen, dass die Umsetzung zum Wohl aller Anspruchsgruppen erfüllt werden kann.

Der CVP Aargau ist eine modern funktionierende und qualitativ gute Schule wichtig. Daher begrüssen wir, dass zur Qualitätssicherung begleitend ein externes Monitoring auf kantonaler Ebene eingesetzt wird. Ebenfalls müssen verschiedene rechtliche Grundlagen zur Umsetzung angepasst werden.

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