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CVP Aargau befürwortet die Übernahme der neuen SKOS-Richtlinien

30. Mai 2016

Der Kanton Aargau ist lange einen Extrazug gefahren in Bezug auf die Umsetzung der SKOS-Richtlinien. Mit der Teilrevision, die unter Einbezug der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren umgesetzt wurde, liegen nun Richtlinien vor, die für Rechtssicherheit sorgen und die den Gemeinden als klare Instrumente bei Sozialmissbrauch dienen.

Die Revision der SKOS-Richtlinien war schon lange überfällig. Die letzte Totalrevision liegt bereits 10 Jahre zurück. Durch die Revision sind die Erfahrungen sowie die Kritik an den Richtlinien und der Sozialhilfe eingeflossen. Die Sozialhilfe funktioniert grundsätzlich gut. Eine grosse Mehrheit der Mitglieder sieht in den SKOS-Richtlinien ein hilfreiches Arbeitsmittel und schätzt sie als wichtiges Instrument zur gesamtschweizerischen Koordination der Sozialhilfe. Denn einheitliche Richtlinien dienen der Rechtsgleichheit und verhindern einen sozialpolitisch schädlichen Standortwettbewerb, der die Solidarität und den sozialen Frieden gefährden würde. Der Herausgeber der SKOS-Richtlinien ist ein Verein der Gemeinden und Städten. Neu werde die Richtlinien auch mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) abgesprochen.

Der Kanton Aargau hat in den letzten Jahren die Richtlinien nicht berücksichtigt. In der Teilrevision sind nun aber Kritikpunkte auch des Kantons Aargau eingeflossen. „Es macht deshalb keinen Sinn, dass der Kanton Aargau weiterhin einen eigenen Zug fährt“, so Andre Rotzetter, Grossrat CVP Aargau. Die CVP fordert die Regierung auf, die neuen Richtlinien auf den 01. Januar 2017 einzuführen.

Richtlinien schaffen Rechtssicherheit
„Die neuen Richtlinien schaffen Rechtssicherheit, helfen im Sozialhilfemissbrauch mit klaren Vorgaben, bieten den Gemeinden und den Kantonen den nötigen Spielraum für regionale Lösungsansätze und sorgen dafür, dass Arbeit sich auch im Falle eines Unterstützungsbedarfs lohnt“, erklärt Andre Rotzetter. Die CVP befürwortet ausserdem, dass der Regierungsrat die Richtlinien dynamisch nachvollzieht, denn es kommt immer wieder zu Situationen, die neu beurteilt werden müssen. Es macht Sinn, dass Anpassungen am System gesamtschweizerisch vorgenommen werden.

Einführung ohne Wenn und Aber
Im Kanton Aargau sollen nur dort Sonderlösungen umgesetzt werden, wo es die Richtlinien explizit vorsehen. Dies bedeutet auch die Abschaffung von heutigen Besserstellungen im Kanton Aargau. „Zudem fordert die CVP, dass die Richtlinien ohne Wenn und Aber eingeführt werden“, so Andre Rotzetter.

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