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Covid-19: Unbürokratische Soforthilfe zwingend nötig

20. Januar 2021

Der Regierungsrat hat heute basierend auf den Beschlüssen des Bundesrates vom 13. Januar 2021 weitere wichtige Anpassungen der Härtefallverordnung vorgenommen. Es geht vor allem darum, den stark betroffenen Branchen und Betrieben so schnell als möglich Fixkostenbeiträge ausbezahlen zu können. Die Fraktion «Die Mitte» begrüsst diese Anpassungen sehr und pocht auf eine möglichst schnelle Umsetzung.

Den Unternehmen in allen betroffenen Branchen muss jetzt schnell Hilfe gewährt werden, wie dies die CVP bereits wiederholt gefordert hat. „Unser Land und der Kanton Aargau kann und muss es sich leisten können, allen Betroffenen die nötige wirtschaftliche Hilfe zu gewähren“, so Fraktionspräsident Alfons Paul Kaufmann. Denn diese Betriebe sind unverschuldet in eine missliche Lage geraten, helfen aber mit den verordneten Betriebsschliessungen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Das darf nicht auf deren Buckel ausgetragen werden, sonst verlieren diese Menschen den Glauben an einen gerechten Staat.

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