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Corona-betroffene Branchen stärker unterstützen

5. März 2021

Was im Gesundheitsbereich zur Bekämpfung der Krankheit geleistet wird, leisten im Gegenzug die seit Monaten geschlossenen Betriebe gegen die Verbreitung. Der Staat steht ihnen gegenüber in der Verantwortung. Die Mitte Aargau begrüsst deshalb den Ausbau der finanziellen Unterstützung der betroffenen Unternehmungen, neu auch derjenigen Betriebe, die abhängig sind von den geschlossenen Betrieben. Weil die Gelder insbesondere vom Bund kommen, ist es auch finanziell für den Kanton problemlos verkraftbar. Die Mitte fordert deshalb den Regierungsrat auf, bei den Kriterien wie etwa dem Umsatzverlust, grosszügiger zu sein.

„Das Risiko von Unternehmenskonkursen und steigender Arbeitslosigkeit muss soweit als möglich minimiert werden“, sagt Fraktionspräsident Alfons Paul Kaufmann. „Daher ist es umso wichtiger, dass der Kanton nun die finanzielle Hilfe und Unterstützung schnell und praxisnah umsetzt. Gerade die praxisnahe Umsetzung wird immer schwieriger, da mittlerweile kaum noch jemand den Überblick über die verschiedenen Hilfsprogramme hat. Die Mitte versteht, dass die Verteilung der Gelder möglichst korrekt erfolgen muss und dass Missbräuche verhindert werden müssen. Es braucht deshalb vor allem Unterstützung der Unternehmungen bei der administrativen Abwicklung der verschiedenen Gesuche wie Kurzarbeit, Härtefall, Fixkostenbeitrag oder Liquiditätshilfe. Notabene sind das Betriebe, die sich bislang nicht mit diesen Instrumenten herumschlagen mussten.“ Zudem vertritt die Mitte-Aargau Fraktion die Meinung, dass das Kriterium der Aufnahme der Geschäftstätigkeit vom 1. März 2020 auf den 15. März 2020 verschoben werden soll. Damit wird man dem Umstand gerecht, dass wohl kaum jemand ein Unternehmen kurzfristig beginnt, nur um dann Staatsgelder zu beziehen. Der Start eines neuen Unternehmens wird von langer Hand geplant und kann auch nicht so schnell wieder abgebrochen werden.

Kriterium bezüglich Umsatzrückgang von 25 auf 20 % senken
Viele Unternehmen in den betroffenen Branchen haben eine typische Nettomarge von 1–2 % bei einem erheblichen Fixkostenanteil. Ein Umsatzverlust von 40 % ist dann gleichbedeutend mit schweren geschäftlichen Verwerfungen. Deshalb ist es unverständlich, dass die Einstiegshürde derart hoch angesetzt wird. Die Mitte Aargau fordert eine generelle Einstiegshürde von 20 % Umsatzeinbusse gerechnet auf das letzte Jahr oder die letzten 12 Monate. Damit würde zumindest vermehrt anerkannt, was diese Betriebe für die Pandemiebekämpfung leisten, notabene ohne Eigenverschulden.

Finanzielle Konsequenzen gut verkraftbar
Die beantragte Aufstockung der finanziellen Mittel auf brutto 450 Mio. Franken tönen auf den ersten Blick nach viel Geld. Zu beachten ist aber, dass dieses Geld vom Bund kommt und es dumm wäre, wenn der Kanton seine Aargauer Unternehmungen nicht mit diesem vorgesehenen Geld unterstützen würde. Netto verbleibt dem Kanton nicht mehr als die bereits beschlossenen 111 Mio. Franken. Angesichts der Tatsache, dass die Nationalbank eine zusätzliche Ausschüttung von über 200 Mio. Franken für 2021 vornimmt und der Kanton Aargau deshalb aller Voraussicht ein positives Ergebnis präsentieren wird, wäre es nicht angebracht, die betroffenen Unternehmungen hängen zu lassen.

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