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Bundesrecht kantonal sinnvoll umsetzen

20. Dezember 2018

Bei der Anpassung an das neue Geldspielgesetz des Bundes soll das kantonale Geldspielgesetz modernisiert werden. Die CVP unterstützt die angedachte Totalrevision, wird damit doch die historisch gewachsene Rechtslandschaft vereinheitlicht und systematisiert. Aus Lotterien und Sportwetten fliessen beträchtliche Mittel an Vereine, Sportverbände und die Kultur. Diese Organisationen stärken das Gemeinwesen und den sozialen Zusammenhalt, was für die CVP äusserst wichtig ist.

Das kantonale Geldspielgesetz soll einer Totalrevision unterworfen werden. Den Anstoss dazu liefert das neue Geldspielgesetz des Bundes, das in der Volksabstimmung vom Juni 2018 mit grossem Mehr angenommen wurde. Die CVP unterstützt die Vereinheitlichung und Systematisierung des Geldspielgesetzes, besteht doch ein ausgeprägter Reformbedarf bei den kantonalen Erlassen, dessen ältester Teil auf ein Gesetz aus dem Jahre 1838 zurückgeht.

Die drei Kategorien der zukünftigen Grossspiele, nämlich Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele können die Kantone entweder verbieten oder ganz zulassen. Mit der Zulassung von Geschicklichkeitsspielen werden im Aargau automatisch auch interkantonal und online durchgeführte Geschicklichkeitsspiele zugelassen. Ein Verbot wäre in der heutigen Zeit nicht zeitgemäss. Da überwiegend die Geschicklichkeit der Spieler den Spielausgang bestimmt, sieht die CVP eine kleinere Suchtgefährdung als bei Glücksspielen.

Bei der Kategorie der zukünftigen Kleinspiele hat der Kanton weitere Regelungsvarianten. Für die CVP ist unbestritten, dass die Möglichkeit für grosse und kleine Lotterien und Sportwetten im Aargau weiterhin bestehen soll. Die Vereine, die Kultur, die Sportorganisationen werden auch zukünftig durch Gelder aus den Lotteriegewinnen unterstützt und stärken mit ihrem Angebot das Gemeinwesen und den sozialen Zusammenhalt. Die Verwendung des Reingewinns für diesen Zweck ist für die CVP äusserst wichtig.

Kleinlotterien sind für die Finanzierung kantonaler Feste unabdingbar. Sie sollen weiterhin zugelassen bleiben. Die CVP begrüsst, dass auch künftig Lottos und Tombolas (als Kleinstlotterien) bewilligungsfrei bleiben. Sie ermöglichen neben der Beschaffung von Finanzen für Vereine auch eine Beschäftigung und Beziehungspflege beim gemeinsamen Spiel. Die Zulassung von kleinen Pokerturnieren in einem legalen Rahmen ist für die CVP ebenfalls möglich, da die Basis der Voraussetzungen durch Bundesrecht geregelt ist.

Das Suchtpotential bzw. die aus einer Spielsucht entstehenden Kosten von Online-Spielen lassen sich heute schwer abschätzen. Insofern fordert die CVP, dass die Suchtprävention und -bekämpfung unbedingt auch substanzungebundene Süchte mitumfasst. Ein legaler Rahmen mit Einschränkungen ist für die CVP besser als ein Verbot.

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