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Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz – CVP Aargau befürchtet Kostensteigerung wegen Zentralisierung

20. Januar 2015

Die CVP Aargau begrüsst grundsätzlich die Änderungen im Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau (BZG-AG). Die CVP warnt vor Kostensteigerungen aufgrund der Zentralisierung der Verwaltung.

Grundsätzlich begrüsst die CVP Aargau die Anpassungen im BZG-AG. Die Einführung und Definition des Begriffs „Grossereignis“ wird unterstützt, jedoch sollten die Kriterien der allfälligen Weiterverrechnung der Kosten des kantonalen Katastrophen Einsatzelementes (KKE) festgelegt werden.

Erhöhung der Planungssicherheit
Ebenso befürwortet die CVP Aargau den Abschluss von Verträgen bei der Einbindung von Drittorganisationen im Bereich Gesundheitswesen. Dies bedeutet grössere Planungssicherheit für alle Partner.

Wiedereinführung des Requisitonsrechts auf kantonaler Ebene
Die CVP Aargau verlangt, dass das durch den Bund aufgehobene Requisitionsrecht auf kantonaler Ebene dringend wieder eingeführt wird. Nur so haben die betroffenen Organe im Ernstfall die rechtlichen Grundlagen um geeignete und vorwiegend schwere Einsatzmittel herbeizuziehen.

Zentralisierung verursacht eine Kostensteigerung der Verwaltung
Letztlich warnt die CVP vor einer Kostensteigerung durch die geplante Zentralisierung der Verwaltung der Ersatzbeiträge und der Kontrollführung der Schutzdienstpflichtigen. Die Aufgaben für diese Stellen müssen genauestens geprüft und verglichen werden.

 

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