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Betreuungsgutsprachen für Seniorinnen und Senioren mit AHV-Bezug in bescheidenen Verhältnissen

9. November 2023

Text:

Aufgrund von Projekten und umgesetzten Massnahmen in anderen Kantonen wird der Regierungsrat eingeladen, einen Bericht vorzulegen, wie ein vergleichbares Projekt „Betreuungsgutschriften für Seniorinnen und Senioren mit AHV-Bezug in bescheidenen Verhältnissen“ im Kanton Aargau erarbeitet und umgesetzt werden könnte. Dabei soll auf der Grundlage und unter Einbezug bereits bestehender Strukturen und anerkannten Organisationen aufgebaut werden.

Begründung:

Über 91 Prozent der Menschen über 65 leben in der Schweiz zu Hause. Dieser Wert hält sich in den letzten Jahren stabil, wobei der Wunsch, in den eigenen vier Wänden alt zu werden, sich mit der Pandemie verstärkt hat. Mit der richtigen Unterstützung kann diesem Wunsch Rechnung getragen werden. Die Studie „Betreuung zu Hause: Bedarf und Kosten“ zeigt auf, dass 42 Prozent der Menschen über 62 Jahre mindestens eine punktuelle Unterstützung in Form von Betreuung benötigen. Dank dieser individuellen Unterstützung können Selbstständigkeit und Mobilität erhalten werden, der Gesundheitszustand stabilisiert und verfrühte Heimeintritte reduziert werden. So gilt es in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass im Kanton Aargau laut SOMED-Statistik des Bundes im Jahr 2021 ca. ein Viertel der Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen einen Pflegebedarf von weniger als einer Stunde pro Tag benötigt. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass etwa die Hälfte aller Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen Ergänzungsleistungen (EL) beziehen. Die umfassendere Finanzierung eines Heimaufenthaltes durch die EL führt dazu, dass in vielen Fällen ein Heimplatz nicht ausschliesslich aus gesundheitlichen Überlegungen in Anspruch genommen wird, sondern auch finanzielle Aspekte eine Rolle spielen.

Entsprechend können mit einer Unterstützung von Betreuungsleistungen im angestammten Zuhause bedeutende finanzielle Einsparungen realisiert werden. Gute psychosoziale Betreuungsleistungen, und vor allem auch ein stärkerer Einbezug von solchen, können zudem massgeblich dazu beitragen, die Gesundheitskosten zu reduzieren.

Der Regierungsrat hält in der vorliegenden Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGpl) unter Ziel 13 „Förderung des selbstbestimmten Wohnens für betreuungs- und pflegebedürftige Personen“ Punkt 13.2 fest: „Der Kanton schafft den rechtlichen Rahmen, damit betreuungs- und pflegebedürftige Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen möglichst selbstbestimmt zu Hause leben können.“

Die Stadt Bern und die Stadt Luzern haben sich mit diesem Thema befasst und mit Erfolg Betreuungsgutschriften für Seniorinnen und Senioren zu nicht pflegerischen Leistungen geprüft und umgesetzt. Die Anspruchsberechtigung ist klar umschrieben und definiert.

Die Dienstleistungen sollen sich auf Angebote anerkannter Organisationen im Kanton Aargau beziehen: Nutzung verschiedener Angebote/Aktivitäten wie z. B. von Pflegezentren, Pro Senectute, Schweiz. Rotes Kreuz Kanton Aargau, Spitex oder Entlastungsdienst Schweiz AG-SO.

Mögliche Dienstleistungen könnten sein:

  • Nutzung verschiedener Angebote/Aktivitäten (z. B. Mittagstische, organisierte Tagesstrukturen,
    Bewegungsförderung)
  • Mahlzeitendienste, Haushaltshilfen (inkl. gemeinsame Mahlzeitenzubereitung)
  • psychosoziale Begleit- und Fahrdienste
  • administrative Unterstützungsangebote
  • Notrufknöpfe

Das Ziel ist, dass nebst Seniorinnen und Senioren mit EL-Berechtigung auch solche, die in bescheidenen Verhältnissen leben und noch keine Ergänzungsleistungen beziehen, so lange wie möglich zu Hause bleiben können. Betreuungsgutschriften geben eine kleine finanzielle Entlastung. Sie tragen auch dazu bei, dass ältere Menschen in knappen finanziellen Verhältnissen Gebrauch machen von Angeboten, die sie ohne Unterstützung nicht wahrnehmen würden.

Vor allem jedoch trägt dieses Angebot dazu bei, dass Seniorinnen und Senioren Zugang zu verschiedenen Aktivitäten von anerkannten Organisationen haben und somit in einem sozialen Netz mitgetragen werden. Gemäss Studien nimmt die Einsamkeit vor allem bei älteren Menschen massiv zu. Die Möglichkeit, vermehrt am sozialen Leben teilhaben zu können, trägt massgebend dazu bei, der Vereinsamung im Alter entgegenzuwirken. Dies trägt auch wesentlich zur Entlastung der Angehörigen bei. Bleiben die systemrelevanten, betreuenden Angehörigen gesund und können durch diese Entlastung ihre weiteren alltäglichen Aufgaben wahrnehmen (u. a. Berufstätigkeit etc.), ist dies zum persönlichen und ökonomischen Nutzen der Gesellschaft.

Die Postulantin und der Postulant bitten den Regierungsrat zu prüfen, welche Grundlagen es braucht, um ein solches Projekt flächendeckend, einheitlich und ohne grosse Bürokratie auch im Kanton Aargau zu realisieren.

Ansprechperson

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