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Bessere Kontrolle von medizinischen Mehrfachbehandlungen im Kanton Aargau und bessere Koordination zwischen den verschiedenen Leistungserbringern zwecks Steigerung der Effizienz, Verbesserung der Versorgungskette und Senkung der Kosten mittels einer „Ineffizienzbremse“

20. März 2018

Interpellation Marianne Binder-Keller, CVP, Baden vom 20. März 2018 betreffend besserer Kontrolle von medizinischen Mehrfachbehandlungen im Kanton Aargau und bessere Koordination zwischen den verschiedenen Leistungserbringern zwecks Steigerung der Effizienz, Verbesserung der Versorgungskette und Senkung der Kosten mittels einer „Ineffizienzbremse“

Text und Begründung
Die hohen Kosten im Gesundheitswesen sind ein Faktum. Teil davon bilden Mehrfachuntersuchungen, Mehrfachbehandlungen, Mehrfachanalysen und unkoordinierte Diagnosen in stationären und ambulanten medizinischen Institutionen. Im Gespräch mit Patientinnen und Patienten ist immer wieder zu hören, dass bei einem Befund, der eine Behandlung in verschiedenen medizinischen Institutionen nötig macht, zu wenig Koordination zwischen den einzelnen Leistungserbringern herrscht. Röntgenbilder werden zweifach gemacht, Bluttests mehrfach entnommen, Laboranalysen vorgenommen ohne, dass sich die behandelnden Personen miteinander absprechen. In einer sogenannten Ineffizienzbremse in diesem Bereich liegt meines Erachtens enormes Sparpotential ohne dass die Versorgungsqualität leidet.

Ich bitte deshalb den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen.

  1. Sieht der Regierungsrat die Ursache der hohen Kosten im Gesundheitswesen unter anderem auch im Problem der Mehrfachuntersuchungen, Mehrfachbehandlungen, Mehrfachanalysen und unkoordinierten Diagnosen in stationären und ambulanten medizinischen Institutionen?
  2. Inwiefern würde eine bessere Koordination zwischen den verschiedenen Leistungserbringern die Versorgungsqualität verbessern und Kosten senken?
  3. Falls der Regierungsrat diesbezüglich Einsparpotential sieht, kann er Angaben machen über die ungefähre Höhe?
  4. Welche Möglichkeiten sieht der Regierungsrat, um Schnittstellen zwischen den Leistungserbringern besser aufeinander abzustimmen und besser zu koordinieren?
  5. Sieht er aufgrund der kantonalen gesetzlichen Grundlagen Möglichkeiten, unnötige Mehrfachuntersuchungen und –behandlungen sowie Mehrfachdiagnosen zu verhindern?
  6. Sieht er Möglichkeiten, die Leistungserbringer zu verpflichten, die bildgebenden Analysen (CT, Röntgen) so zu koordinieren, dass sie nicht unnötigerweise und/oder unnötigerweise mehrfach vorgenommen werden.
  7. Sieht er Möglichkeiten, die Eigenverantwortung des Patienten zu stärken? Sieht er Möglichkeiten, die Rechte des Patienten zu stärken?
  8. Sieht er die Schaffung einer Fachstelle, die den Patienten auf unkomplizierte Weise während Behandlungen berät, zum Zweck, die Komplexität der Fragen zu vereinfachen, Mehrfachbehandlungen zu hinterfragen, Krankenkassenrechnungen zu übersetzen und somit Kosten zu senken?

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