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Beschränkung des kantonalen Steuerabzugs für den Arbeitsweg

3. Juni 2015

Interpellation der CVP-Fraktion (Sprecher Werner Müller, Wittnau) vom 2. Juni 2015 betreffend Beschränkung des kantonalen Steuerabzugs für den Arbeitsweg

Text und Begründung:
Nach geltendem Recht können unselbständig erwerbende Personen alle notwendigen Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort steuerlich in Abzug bringen. Soweit zumutbar sind allerdings nur die Kosten des öffentlichen Verkehrs abzugsberechtigt. Was zumutbar ist und was nicht, ergibt sich aus der Rechtsprechung.

Mit der kürzlich durchgeführten Bundesgesetzt-Revision über die direkte Bundessteuer (DBG) wird der Fahrkostenabzug bei den direkten Bundessteuern auf Fr. 3’000.– begrenzt.

Die Fraktion der Grünen verlangte mit der Motion (14.98) den Pendlerabzug auch auf kantonaler Ebene auf Fr. 3’000.– pro Jahr zu begrenzen. Die Motion wurde durch den Grossen Rat mit 76 gegen 36 Stimmen abgelehnt.
Der Kanton Aargau weist ausgeprägte dezentrale Strukturen auf, deshalb müssen sehr viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwischen Wohn- und Arbeitsort pendeln. Die ländlichen Regionen sind auf Pendler angewiesen. Daher macht es Sinn, diese in einem gewissen Rahmen für das Pendeln steuerlich zu begünstigen. Sonst verlieren diese Regionen einen wichtigen Anteil ihrer Standortattraktivität. All diese Umstände müssen bei einer Begrenzung des Pendlerabzugs berücksichtigt werden. Die CVP-Fraktion erachtet daher die Begrenzung auf Fr. 3’000.– eindeutig zu tief.
Anderseits ist stossend, dass Pendlerabzüge von mehreren 10’000.– Franken geltend gemacht werden. Das ist ein Unding und mindert die Steuereinnahmen beim Kanton und den Gemeinden. Gerade in der heutigen Zeit, mit knappen finanziellen Ressourcen.

Eine weitere Tatsache ist, dass unsere Verkehrssysteme an ihre Kapazitätsgrenzen stossen oder diese bereits überschritten haben. Die fürs Pendeln aufgewendete Zeit bringt keinen volkswirtschaftlichen Nutzen. Diese Umstände mit überhohen Steuerabzügen zu fördern, macht keinen Sinn.
Eine obere Begrenzung des Pendlerabzugs ist daher angebracht. Grosse Distanzen sollen, wenn immer möglich, mit dem ÖV zurückgelegt werden.

Der Regierungsrat wird daher eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie hoch wären die zusätzlichen Einnahmen für den Kanton, resp. für die Gemeinden bei einer Beschränkung des Fahrkostenabzugs auf den gleichen Betrag wie ein Generalabonnement (GA) für Erwachsene 1. Klasse?  Aktueller Preis Fr.  5’970.–.
2. Wie hoch wären die zusätzlichen Einnahmen für den Kanton, resp. für die Gemeinden, bei alternativen Beschränkungshöhen des Fahrkostenabzugs von Fr. 8’000.– resp. Fr. 10’000.–? Wie viele Personen wären jeweils betroffen?
3. Wie sind die Fahrkostenabzüge in den benachbarten und ähnlich strukturierten Kantonen wie dem Aargau geregelt?

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